1.062 Edelberg
Würdigung
Antrag auf Ausweisung des Westhanges vom „Edelberg" auf Markung
Sachsenflur, Gemeinde Königshofen (Main-Tauber-Kreis) als Naturschutzgebiet
Das Taubertal mit seinen kleineren
Nebentälern ist in seinem unteren Teil großräumlich zum mainfränkischen
Trockengebiet zu rechnen.
Es gehört damit nach Oberdorfer zu
einem der hervorragendsten süddeutschen Steppenheidegebiete.
Die Niederschlagsmittelwerte von
Werbach mit 638 mm/Jahr und Gerlachsheim mit 628 mm/Jahr deuten auch für die
unmittelbare Umgebung des „Edelberges" den Trockencharakter an.
Der Westhang des „Edelberges"
liegt im Bereich sehr harter Kalksteine der obersten Schichten (oberer
Wellenkalk) des unteren Muschelkalkes.
Aus diesem Material entwickelte
sich durch Verwitterung ein nur sehr flachgründiger Boden, dem stellenweise der
Humushorizont völlig fehlen kann, mit geringer Wasserkapazität.
Damit wird der Trockencharakter
noch verstärkt, und selbst an einem Westhang konnte sich eine
trockenheitsliebende Vegetation einstellen.
Nach einer Untersuchung von Dr. R.
Tück (Botanisches Institut II der Universität Würzburg) lassen sich an
standortstypischen Pflanzengesellschaften Mesobrometen (Halbtrockenrasen) mit
Gentaino-Koelenietum (Enzian-Halbtrockenrasen) und das Geranion sanguineum
(Blutstorchenschnabel-Saumgesellschaft) feststellen.
Diese Gesellschaften beherbergen
eine Reihe besonders schützenswerter und geschützter Pflanzen, von denen am
„Edelberg" folgende vorkommen:
Gefranster Enzian (Gantiana
ciliata), Kalkaster (Aster amellus), Blutroter Storchenschnabel (Geranium
sanguineum), Küchenschelle (Pulsatilla vulgaris), Leinkraut (Thesium bavarum),
Schmalblättiger Lein (Linum tenuifolium), Mücken-Händelwurz (Gymnadenia
conopea), Berg-Kuckucksblume (Platanthera chlorantha), Fliegen-Ragwurz (Ophys
insectifera), Hummel-Ragwurz (Ophys fuciflora) und Helm-Knabenkraut (Orchis
militaris).
Nicht nur wegen des wertvollen
Pflanzenbestandes ist dieser Teil des „Edelberges" in seinem jetzigen
Zustand unbedingt zu erhalten, er ist darüber hinaus mit seinem teilweise
lockeren Forchenbestand auch landschaftlich überaus reizvoll und schön.
Eine Nutzung landwirtschaftlicher
Art scheidet für das Gebiet vollkommen aus, und die forstliche Nutzung ist
schwer möglich sowie unrentabel.
Teilweise wurde zwar versucht,
Forchenanpflanzungen vorzunehmen, doch ist wegen der extremen
Standortbedingungen die Wuchsleistung der Bäume zu gering.
Trotzdem sollte in den
Verordnungstexten ein ausdrückliches Aufforstungsverbot aufgenommen werden.
Die Gefährdung des Standortes und
damit die Verdrängung von Pflanzen, die außer am „Edelberg" nur noch an
einigen wenigen anderen Stellen im Main-Tauber-Gebiet anzutreffen sind, ist
somit kaum durch die Nutzung gegeben.
Vielmehr könnte sie gegeben sein,
wenn nicht durch gezielte Pflegemaßnahmen eine Überwachsung verhindert wird.
Das zu schützende Gebiet umfaßt
die Flst. 3285, 3286/1, 3287-3308, 3310, 3311, 3314, 3315, 3317-3319, 3320/1,
3322, 3323 und Teile von 3657 und 3658.
Bearb.: Dipl. Biol. Dr. Wagner