1.171 Auweiher
Würdigung
Zusammenfassung (Auszug)
Der Schwerpunkt des Schutzzweckes
liegt im Schutz einer Vielzahl von Pflanzenarten.
Besonders wertvoll ist das Vorkommen
des Wassernabels (Hydrokotyle vulgaris); die Pflanze galt in Baden-Württemberg
als verschollen, derzeit ist nur ein weiterer Standort bekannt.
Gesamttext
Allgemeine Beschreibung
Im Raum Ellwangen befindet sich
eine Vielzahl von kleineren und neuerdings auch größeren Wasserflächen, die
unter dem Begriff „Ellwanger Seenplatte" zusammengefaßt werden können.
Gegenüber den in jüngster Zeit
erstellten Speicher- und Rückhaltebecken, die wesentlich größer sind und
überwiegend wasserwirtschaftlichen Zwecken dienen, haben die für die
Teichbewirtschaftung angelegten Weiher in diesem Raum eine sehr alte Tradition.
Besonders viele dieser alten
Weiher befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinden Stödtlen und Wört.
Wegen ihrem landschaftlichen Reiz
wurden diese Weiher in einer Sammelverordnung von 1973 als
Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.
Einige dieser Weiher sind
Lebensräume für eine Vielzahl seltener und vom Aussterben bedrohter Tier- und
Pflanzenarten und dienen deshalb in einem herausragenden Umfang dem
Artenschutz.
Zu diesen Weihern, die eines
weitergehenden und gezielten Schutzes bedürfen, zählt der Auweiher.
Der Auweiher ist ein oberhalb von
Wört gelegener Aufstau der Rotach.
Er ist verbunden mit einer an der
Unterseite des Staudammes befindlichen Aumühle, die bis vor kurzem die
Wasserkraft noch zum Mahlen genutzt hat.
Früher wurde die Wasserkraft
zusätzlich noch für den Betrieb einer Säge genutzt.
Auf dem Staudamm verläuft die
Landesstraße L 2220, die Ellwangen mit Dinkelsbühl verbindet.
Naturräumlich gesehen befindet
sich der Auweiher im Bereich der Schwäbisch-Fränkischen Waldberge und deren
Untereinheit Dinkelsbühler Hügelland.
Geologisch gesehen handelt es sich
um Ablagerungen in der Talaue, die höher gelegenen Teilbereiche des
Schutzgebietes liegen auf dem Stubensandstein.
Der Auweiher mit einer Länge von
ca. 400 m und einer mittleren Breite von 100 m hat eine Wasserfläche von ca. 5
ha.
Dem eigentlichen Weiher schließt
sich ein ausgedehnter Bereich mit Röhrichten und Seggensümpfen mit einer Länge
von ca. 800 m an.
Die Wasserfläche und die Flächen
mit einer Feuchtgebietsvegetation ertsrecken sich über der gesamten Talaue.
Die im Süden und Nordosten
angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie das im Nordwesten
angrenzende militärische Gelände sind höhenmäßig deutlich abgegrenzt.
Mit in das Schutzgebiet einbezogen
ist der Mündungsbereich des Gerbaches mit zwei extensiv genutzten Weihern.
Hervorzuheben ist die
ausgesprochen ruhige Lage des Gebietes.
Mit Ausnahme der auf dem Damm und
der an der nordwestlichen Ecke vorbeiführenden Straßen befinden sich im
Schutzgebiet keine Wege.
Vegetation
Der Auweiher mit seiner
anschließenden Talaue fällt dem Betrachter sofort durch die reichliche und
üppige Röhrichtvegetation auf.
Bemerkenswert ist die Vielfalt der
vorkommenden Röhrichttypen hinsichtlich ihrer Struktur und
Artenzusammensetzung.
Alte, dichte Schilfröhrichte, die
nicht gemäht werden, also ständig einen „Schilfwald" bilden, befinden sich
am NO-Ufer als 5 bis 25 m breiter Streifen auf etwa 150 m Länge sowie außerhalb
des Weihers in der westlich bachaufwärts gelegenen Riedzone in sehr großer
Ausdehnung.
Allerdings unterscheiden sich die
am bzw. im Teich liegenden Schilfröhrichte vom außerhalb gelegenen durch ihre
Wasserführung.
Die Teichröhrichte sind ständig
überflutet, stehen praktisch im Wasser und haben auf weite Strecken direkten
Anschluß an die freie Wasserfläche.
Weiterhin gibt es
Rohrkolbenbestände, die in ihrer Struktur den vorigen ähnlich sind, im Sommer
fast gleichzusetzen, in der Vegetationsruhe aber zumindest noch teilweise mit
aufrechten Stengel- und Blattresten ein Versteck für Vögel bieten.
Großflächige Bestände bilden das
Röhricht des Schmalblättrigen Rohrkolbens an der SO-Ecke des Weihers und das
Röhricht des Breitblättrigen Rohrkolbens am Westende der Wasserfläche.
Der dritte vorkommende Typ ist das
„Sommerröhricht", darunter werden die Röhrichte zusammengefaßt, die
ausschließlich während der Vegetationszeit als räumliche Struktur bestehen.
Sie werden von den Pflanzenarten
Kalmus, Teichschachtelhalm und Rohrglanzgras gebildet.
Besonders weite Flächen der
Verlandungszone sind vom Kalmusröhricht bewachsen.
Am wasserseitigen Rand des
Verlandungsgürtels und am Ufer finden sich regelmäßig Großseggenriede, die
einen weiteren Strukturtyp darstellen.
Es sind verhältnismäßig niedrige,
auch im Winter noch weitgehend aufrecht stehende Riedgrasbestände, am Wasser
bultige Rispenseggen-, am Ufer mehr rasenartige Schlankseggenriede.
Fast allen Röhrichten am Weiher ist
gemeinsam, daß sie einen schwimmenden Verlandungsgürtel bilden.
Am westlichen Ende des Weihers
gibt es dicke Sedimentablagerungen durch die beiden Zuflüsse, die aber sehr
weich sind.
Dem Röhricht vorgelagert ist
schließlich der - fast die ganze Wasserfläche bedeckende - Schwimmblattgürtel
der Gelben Teichrose.
Der fast ausschließlich aus der
Gelben Teichrose bestehende Schwimmblattgürtel ist am Rand gelegentlich mit der
Teichbinse vermischt.
Am Westende sind zwei Gruppen mit
der Weißen Seerose zu finden, in der östlichen Hälfte gibt es insgesamt vier
Gruppen der Glänzenden Seerose.
Der Weiher ist entsprechend seiner
Vegetation zur Gruppe der eutrophen (nährstoffreichen) Gewässer zu rechnen, ist
jedoch nicht überdüngt.
Der Eindruck einer intakten Verlandungszone
wird allerdings von Angelstegen durchbrochen.
Der Auweiher birgt eine Vielzahl
von floristischen Besonderheiten.
Allen voranzustellen ist ein
Vorkommen der Glänzenden Seerose (Nymohaea candida), einer Art, die in
Baden-Württemberg als ausgestorben galt (RL 0), jedoch im Raum Ellwangen an
einigen wenigen Stellen aufgefunden wurde.
Als stark gefährdet (RL 1) ist der
Zungenhahnenfuß (Ranunculus lingua) eingestuft, der im oben erwähnten
Kalmus-Röhricht einen großen Bestand aufweisen kann.
Als gefährdete Pflanzenarten (RL
3) sind anzuführen:
Fieberklee (Menyanthes
trifoliata), Wasserschierling (Cicuta virosa), der in erfreulich großen
Beständen vorkommt, Schmalblättriger Rohrkolben (Typha angustifolia), Nickender
Zweizahn (Bidens cernua), Strahlen-Zweizahn (Bidens radiata) und
Sumpf-Sternmiere (Stellaria palustris).
Nicht unerwähnt bleiben sollen als
schonungsbedürftig aufgeführte Pflanzen wie
Scheinzypergras-Segge (Carex
pseudocyperus), Rispengras (Carex paniculata), der optisch auffallende Riesen-Ampfer
(Rumex hydrolapathum), Steifsegge (Carex elata), Teich-Schachtelhalm (Equisetum
fluviatile), Teichbinse (Schoenoplectus lacustris) und Gelbe Teichrose (Nuphar
lutea).
Von den rund 55 Pflanzenarten, aus
denen der Bewuchs des Auweihers und seiner Verlandungszone aufgebaut ist,
befinden sich 15 Arten in der „Roten Liste" von Baden-Württemberg, das ist
mehr als ein Viertel der Arten.
Diese einfache Rechnung zeigt auf,
daß der Auweiher in seiner Gesamtheit ein ausgezeichneter Lebensraum für diese
Sumpfpflanzenarten ist, denn der Rückgang dieser Arten ist im Wesentlichen auf
den Verlust ihres Lebensraums zurüchzuführen.
Die Tatsache, daß manche Arten in
bemerkenswert großen Beständen vorkommen, unterstreicht die Bedeutung des Auweihers
für den Artenschutz.
Vögel
Für den Auweiher liegen
langjährige ornithologische Beobachtungen vor.
Leider ist aufgerund der seit ca.
1980 intensivierte Angelbetrieb die Bruttätigkeit der Wasser- und Sumpfvögel
stark eingeschränkt.
Trotzdem läßt sich aus den älteren
Daten eine Vorstellung über die Bedeutung der Vegetation für die Vogelwelt
gewinnen.
Aufgeführt werden hier nur die
Stenökenarten, Arten die also in irgendeiner Weise spezialisiert sind, in der
Regel bezüglich Biotopstruktur oder Biotopgröße sowie Störungsfälligkeit.
Das Tüpfelsumpfhuhn gilt in
Baden-Württemberg als vom Aussterben bedroht (RL 1).
Es bevorzugt als Nistbiotop
Naßflächen mit nicht ganz geschlossenen, oft in Bulten wachsender Vegetation
und ganz niedrigem Wasserstand.
Die Art reagiert empfindlich auf
Wasserstandsschwankungen, Nahrung wird auf freien Schlick- und Schlammflächen
gesucht.
Am Auweiher wurde die Art zur
Brutzeit im nordöstlichen Schilfstreifen gehört, es besteht also Brutverdacht.
Derzeit wird das Tüpfelsumpfhuhn
nur noch als Durchzügler regelmäßig am Weiher festgestellt.
Die Zwergdommel (RL 1) besiedelt
größere und kleinere Gewässer mit Schilf und Rohrbeständen, die gern mit
Gestrüpp und Gebüsch verzahnt sein dürfen.
Am Auweiher ist diese Art von der
Biotopstruktur her im gesamten Schilf- und Röhrichtbereich zu erwarten.
Es besteht noch ein regelmäßiges
Brutvorkommen.
Der Drosselrohrsänger (RL 1)
bewohnt den wasserseitigen Teil breiter Schilfstreifen und nistet über dem
Wasser.
Am Auweiher brütete der Drosselrohrsänger
im nördlichen Schilfröhricht, ein Brutvorkommen wurde jedoch in den letzten
Jahren nicht mehr festgestellt.
Die Wasserralle (RL 2) ist ein
regelmäßiger Brutvogel, wird derzeit aber nur noch im nordwestlichsten Bereich
festgestellt.
Die Wasserralle bevorzugt als
Brutbiotop mindestens zwei- bis dreihundert Quadratmeter große, dichte
Röhrichtvegetationen mit Deckung von oben und Anschluß an die offene
Wasserfläche.
Schilfstreifen müssen mindestens
vier bis sechs Meter breit sein.
Diese feuchten Röhrichte im Westen
und Südosten und teilweise auch der große Schilfwald weiter talaufwärts.
An allen aufgeführten Stellen
wurden die Wasserrallen auch nachgewiesen.
Ein weiterer, noch regelmäßiger
Brutvogel ist die Tafelente (RL 2).
Nicht mehr als regelmäßige
Brutvogelart wird die Krickente (RL 2) nachgewiesen.
Regelmäßige Brutvögel sind jedoch
noch Zwergtaucher (RL 3) und Reiherente.
Diese Arten sind zwar weniger
anspruchsvoll bezüglich ihres Brutplatzes als die oben besprochenen Arten,
haben jedoch eine größere Fluchtdistanz.
Der Brutplatz des Eisvogels (RL 2)
wurde durch Ablagerungen leider zerstört, er benützt das Gebiet jedoch als
Nahrungsrevier.
Geeignete Maßnahmen zur
Wiederansiedlung sollen ergriffen werden.
Die natürliche Voraussetzung in Form
von Sandwänden wäre hierfür gegeben.
Das Vorkommen derart vieler
besonders bedrohter Wasservogelarten ergibt den Hinweis auf ein spezielles,
noch intaktes Brutgebiet.
Die besonders gefährdeten Arten
setzen allesamt eine Biotopstruktur voraus, die im Wasser stehende
Röhrichtflächen, oder Großseggengesellschaften mit direkt anschließenden
Wasserflächen, enthält.
Diese Bedingungen sind im Auweiher
besonders gut gegeben und zeichnen ihn deshalb als hervorragendes
Vogelbrutgebiet aus.
Andererseits sind diese
Vogelarten, insbesondere die vier zuerst genannten Arten, äußerst empfindlich
gegenüber Störungen durch den Menschen.
In HÖLZINGER, „Die Vögel
Baden-Württembergs", werden als Gefährdungsursachen neben
Freizeitbetätigungen wie Bootfahren oder Schwimmen ausdrücklich der Angelsport
aufgeführt.
Die meisten Arten der Libellen
legen ihre Eier in angefaulte oder weiche Pflanzenteile oder -stengel unter
oder über dem Wasser ab.
Dabei haben vor allem
Pflanzenarten eine große Bedeutung, die nach dem Sommer schnell zerfallen.
Diese Arten sind im Auweiher noch
reichlich vorhanden.
Von WAHRENBURG wurden 1986
insgesamt 16 Arten erfaßt.
Aufzuführen sind hierzu besonders
Arten, die in der Roten Liste enthalten sind wie
Gebänderte Prachtlibelle
(Calopteryx splendens), Blauflügel-Prachtlibelle (C. virgo), Pokal-Azurjungfer
(Coenagrion lindeni), Fledermaus-Azurjungfer (C. pulchellum), Braune
Mosaikjungfer (Aeshna grandis), Glänzende Smaragdlibelle (Somatochlora
metallica) und die sehr seltene Frühe Heidelibelle (Sympetrum fonscolombei).
Besonders viele Schmetterlinge
wurden an der südöstlichsten Ecke des Schutzgebiets festgestellt.
Dort wurden insgesamt 14
Tagfalterarten aufgefunden und bestimmt.
Zur Erhaltung der Arten ist es
erforderlich, die dort befindliche Magerwiesenfläche wieder regelmäßig zu
mähen.
Landwirtschaftliche Flächen
Mit in das Schutzgebiet einbezogen
sind in den Gewannen Mittelacker, Kohlbusch und Reitle als Fettwiesen und
Ackerflächen genutzte landwirtschaftliche Flächen.
Diese Flächen haben insbesondere
eine Pufferfunktion (Betretungsverbot).
Es ist vorgesehen, den Landwirten
Extensivierungsverträge anzubieten, um somit diese Bereiche und damit auch die
anschließenden Feuchtgebiete ökologisch aufzuwerten.
Schutzzweck
Das Schutzziel des Naturschutzgebietes
ist die Erhaltung und Sicherung vor Beeinträchtigungen einer Wasserfläche mit
großflächigen Röhrichtbeständen, Schwimmblattflächen und ausgedehnten
Riedflächen.
Besonders schutzwürdig sind die
vielfältigen Pflanzengesellschaften mit seltenen und vom Aussterben bedrohten
Arten sowie die Wasserfläche mit angrenzenden Röhrichtbeständen als spezieller
Lebensraum und Brutbiotop für vom Aussterben bedrohte Vogelarten.
Pflegemaßnahmen
Die
Feuchtgebiets-Pflanzengesellschaften erfordern keine regelmäßigen
Pflegemaßnahmen.
Von der BNL wird dessen ungeachtet
für das Schutzgebiet ein Pflegeplan erstellt.
Eine Extensivierung der
landwirtschaftlichen Nutzung der in das Schutzgebiet einbezogenen Flächen und insbesondere
eine Rückführung der Ackerflächen auf dem Flurstück 231/1 in eine Wiese sind
anzustreben.
Die Ausübung der Jagd erfordert
eine Berücksichtigung der empfindlichen Pflanzengesellschaften und insbesondere
der gefährdeten Brutvogelarten.
Besonders ist zu beachten, daß die
Tafelente zu den spätbrütenden Arten zählt.
Die Schlüpftermine der Jungen
reichen bis Anfang August.
Die Führungszeit der Jungen zieht
sich infolge dessen mitunter bis in die zweite Septemberhälfte hinein.
Ein Verbot der Entenjagd im
September ist daher zum Schutz der Tafelenten dringend erforderlich; jagdliche
Einrichtungen sind zu unterbinden.
Der Angelsport beeinträchtigt in
der derzeitigen Form (1989) erheblich die Vogelbrut seltener Arten und
empfindliche Pflanzengesellschaften.
Anzuführen ist hier in erster
Linie der längere Aufenhalt von Anglern während der Brutzeit auf den in und am
Rand der Röhrichtflächen befindlichen Angelstege.
Durch das Abmähen der
Schwimmblattgesellschaften wird zusätzlich erheblich die Vegetation
beeinträchtigt.
Aus fachlicher Sicht sollte
deshalb eine teichwirtschaftliche Nutzung des Auweihers angestrebt werden.
Jörg Mauk
Bezirksstelle für Naturschutz und
Landschaftspflege Stuttgart