1.245 Goldshöfer Sande
Würdigung
und Beschreibung des geplanten Naturschutzgebiets „Goldshöfer
Sande" und des geplanten Landschaftsschutzgebiets „Hügelland um
Hofen"
Mit dem geplanten
Naturschutzgebiet „Goldshöfer Sande" und dem dienenden
Landschaftsschutzgebiet „Hügelland um Hofen" soll ein typischer Ausschnitt
der naturräumlichen Einheit „Östliches Albvorland" und speziell der
naturräumlichen Untereinheit „Goldshöfer Terrassenplatten" aus wissenschaftlichen,
faunistischen, landschaftsökologischen und landschaftsbildgestalterischen
Gründen geschützt und erhalten werden.
Dabei beschränkt sich das 46,5 ha
große Naturschutzgebiet auf das sicherungsbedürftige Vorkommen von Goldshöfer
Sanden auf einem Braunjura-Höhenzug nördlich Aalen-Hofen im Ostalbkreis und die
dortigen biotischen und abiotischen Landschaftsfunktionen; das sich nach Süden
anschließende Landschaftsschutzgebiet mit einer Größe von 59,7 ha ergänzt das
Naturschutzgebiet flächenmäßig, sichert bzw. gewährleistet die vielfältigen
Landschaftsfunktionen des Naturschutzgebiets und rundet das Gesamtensemle des
Landschaftsausschnitts ab.
Schutzstatus und Zonierung
entspricht dabei einem vom Naturschutzgebiet nach außen abnehmenden
Wertigkeitsgradienten.
1. Schutzwürdigkeit
1.1. Wissenschaftliche Bedeutung
Als Goldshöfer Sande werden im
Vorland der Schwäbischen Alb auf Höhen des oberen Kocher-Jagst-Gebietes
vorkommende, ortsfremde Sande und Schotter bezeichnet, die ihren Namen nach der
Typlokalität Bahnhof Goldshöfe als der größten zusammenhängenden Sandanhäufung
erhalten haben.
Hinsichtlich ihrer Zeitstellung,
ihrer Ablagerungsform und ihrer Geschichte stellen sie ein einzigartiges erd-
und landschaftsgeschichtliches Dokument in Baden-Württemberg dar, dessen
Erforschung noch nicht als abgeschlossen angesehen werden kann.
Im östlichen Albvorland haben sich
u.a. um Aalen-Hofen auf Braunjura-Hügeln (al 1, Opalinuston) Reste von
Goldshöfer Sanden (GO) - z.T. mit Weißjura-Kalkschotterauflage (GOW) -
erhalten.
Wie bereits überbaute Bereiche von
Goldshöfer Sanden mit Kalkschotter-Auflage zeigten, ist unter diesem Hangschutt
vom damals nahen Albtrauf eine ausgesprochen gute Fossilerhaltung
(Säugetierfauna) gegeben.
Dies und die Tatsache, daß es sich
bei den Goldshöfer Sanden um regional bedeutende Belege der jüngeren
Landschafts- und vor allem auch Flußgeschichte handelt, rechtfertigt allein
schon die Unterschutzstellung eines geeigneten Geotops nach § 21 (1) NatSchG.
Auf die beiliegende und zur Würdigung
gehörende, vom Geologischen Landesamt Baden-Württemberg (heute: Landesamt für
Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg) erstellte
geowissenschaftliche Stellungnahme zur Schutzwürdigkeit zweier Flächen mit
Goldshöfer Sanden wird deshalb verwiesen (Anlage).
1.1.1. (Ehemalige) Nutzung der Goldshöfer Sande nördlich AA-Hofen
Goldshöfer Sande wurden in den
Wasseralfinger Hüttenwerken als Formsande bzw. wurden und werden heute noch -
wo die Mächtigkeit einen wirtschaftlichen Abbau erlaubt - als begehrter
Baustoff verwendet.
Die Sande nördlich AA-Hofen in den
Gewannen Haldenfeld, Sandäcker, Heimatmüllershölzle und Himmelhalde wurden bzw.
werden in einigen wenigen, kleinen Sandgruben lediglich für den Eigenbedarf
genutzt.
Ein gewerblicher Abbau findet in
beiden Schutzgebietsteilen aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit (störende
Deckschichten nördlich Hofen, Geringmächtigkeit zwischen Hofen und
Wasseralfingen) nicht (mehr) statt, auch sind diese Flächen weder in der
prognostischen Rohstoffkarte des geologischen Landesamtes noch als
schutzwürdiger Bereich für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe oder als
Bereich zur Sicherung von Rohstoffvorkommen in der Raumnutzungskarte zum
Regionalplan 201 0 der Region Ostwürttemberg verzeichnet.
1.2. Ökologische Bedeutung, Landschaftsfunktionen
Sandauflagen auf der Höhe und
vorwiegend in Opalinuston angelegte Hänge bilden im Naturschutzgebiet die
Grundlage für ein vielfältiges, in sich verzahntes Nutzungsmosaik: In ebenen
Lagen finden sich auf der Hochfläche nördlich Aalen-Hofen Äcker und Wiesen, die
Hänge weisen durchweg Grünland- bzw. nach Norden und Westen zu Waldbedeckung
auf.
Laub- und Nadelwälder, lange,
vorspringende Waldränder, Quellaustritte, offenes Grünland, zahlreiche Hecken,
artenreiche Gehölzbiotope, Feldholzinseln, Streuobstbereiche, Büsche,
Einzelbäume sowie häufig auftretende Kleinstrukturen wie ungenutzte Raine,
Böschungen, Ödlandstreifen mit überständiger Gras- und Krautschicht u.dgl.
tragen darüber hinaus nicht nur zum ökologischen Wert des Naturschutzgebiets,
zur Stabilisierung des Naturhaushaltes und zur Sicherung der
Landschaftsfunktionen bei (Biotopfunktionen, klimatische Ausgleichsfunktion,
Wasserschutz- und Frischluftentstehungsgebiet, Erholungsfunktion), sondern auch
wesentlich zu Eigenart und Schönheit des charakteristischen Landschaftsbildes
des Albvorlandes.
Folgerichtig dient das
Betrachtungsgebiet regionalplanerisch auch als eine das Siedlungsband
(Essingen- bzw.) Unterkochen-Aalen-Wasseralfingen-Hüttlingen unterbrechende, gliedernde
und eine die Siedlungsgasse beidseits begleitenden Regionalen Grünzüge
verbindende Grünzäsur.
1.3. Fauna
Die relativ extensive Nutzung der
offenen Landschaftsteile mit ihrer reichhaltigen Ausstattung an
Landschaftselementen (v.a. Wälder, Wiesen, Weiden, Solitärbäumen, Obstwiesen
und Feldgehölzen, aber auch Einzelobjekten und vielfältigen Grenzlinien) und
die damit verbundenen Habitatstrukturen gewähren besonders der Vogelwelt Nist-,
Brut- und Nahrungsbiotope.
Hervorzuheben sind im
Naturschutzgebiet neben zahlreichen schonungsbedürftigen Arten (darunter
Sperber und Habicht) vor allem gefährdete Arten der Roten Liste
Baden-Württemberg wie
Baumfalke (RL 2) und Wespenbussard
(RL 3) als auf Bäume bzw. Wälder angewiesene Arten, sowie Neuntöter (RL 3),
Dorngrasmücke (RL 3), Gartenrotschwanz (RL 3), Kleinspecht (RL 3) als Bewohner
der Hecken und Obstbäume.
Das im Süden anschließende und das
Naturschutzgebiet flächenmäßig gleichsam erweiternde, bis auf hier nicht
vorkommende Waldbestandteile ähnlich strukturierte Landschaftsschutzgebiet
erfüllt die Funktion eines Biotopergänzungsraums.
Für die o.g. Greifvögel stellt es
ein wichtiges Nahrungsgebiet dar und die auf Kleinstrukturen angewiesene
Vogelwelt findet hier einen erweiterten Lebensraum.
Bachbegleitende Staudensäume,
feuchte, gehölzdurchsetzte Wiesen und Weiden geben zudem einen
außergewöhnlichen Braunkehlchenbiotop (RL 2) ab, dem durch ein
Grünlandumbruchverbot Rechnung getragen werden sollte.
1.4. Bestehende Schutzfunktionen
Innerhalb der geplanten
Schutzgebiete sind bereits die Einzugsgebiete der Wasserfassungen Haldenquelle
A und B sowie des Tiefbrunnens AA-Hofen fachtechnisch abgegrenzt; die
Waldfunktionenkarte weist den Gehölzen im Betrachtungsgebiet Wasserschutzfunktionen
zu und der Regionalplan Ostwürttemberg schreibt das Betrachtungsgebiet als
Grünzäsur fest sowie als wichtige Grünbrücke zwischen den
entwicklungsbandbegleitenden Teilen des Regionalen Grünzugs.
2. Schutzbedürftigkeit und Schutzzweck
Neben einem reichen
avifaunistischen Arteninventar mit zahlreichen RL-2- und RL-3-Arten (stark
gefährdet bzw. gefährdet) sowohl im Natur- wie auch im Landschaftsschutzgebiet
- aufgrund einer mit ökologisch wichtigen Elementen noch ungewöhnlich reich
ausgestatteten und strukturierten Landschaft sowie durch eine noch weitgehend
extensive Landnutzung - zeichnet sich das geplante Naturschutzgebiet vor allem
durch die relative Intaktheit des wissenschaftlich bedeutenden Sandvorkommens
und als inzwischen einzige freie Untersuchungsmöglichkeit von Goldshöfer Sanden
mit Kalkschotterüberdeckung aus.
Alle anderen Vorkommen der
Goldshöfer Sande mit Weißjura-Kalkschotterdecke (GOW) sind infolge Überbauung
nicht mehr zugänglich.
Der (überdies fossilhäufige)
Geotop erhält dadurch eine besondere Bedeutung für die wissenschaftliche
Forschung, Lehre und Bildung.
Gleichzeitig werden im sich stark
verdichtenden Siedlungsband am Kocher im Großraum Aalen durch das
Naturschutzgebiet und das ergänzende Landschaftsschutzgebiet ökologische
Ausgleichs- und Freiraumfunktionen sowie ein markantes Landschaftsbild
gesichert und erhalten.
Dabei kommt dem im Süden an das
Naturschutzgebiet anschließende, dienenden Landschaftsschutzgebiet kleinräumig
eine wichtige Pufferfunktion zu zwischen den expandierenden Siedlungsbereichen von
AA-Hofen bzw. AA-Wasseralfingen und dem Naturschutzgebiet.
Schutzzweck im Naturschutzgebiet
ist daher die Sicherung und der Erhalt eines relativ ungestörten Vorkommens der
altpleistozänen Goldshöfer Sande mit Weißjuraschotter-Überdeckung
-als einzigartiges Zeugnis der
Erdgeschichte von regionalgeologischer Bedeutung;
-als erd- und
landschaftsgeschichtliches Dokument aus geowissenschaftlichen und
landeskundlichen Gründen sowie
-wegen der überregionalen
Bedeutung für Forschung, Lehre und Bildung;
-wegen des Erhaltungszustandes und
der Fossilhäufigkeit als Reservatsfläche für künftige Forschungen;
-als Demonstrations- und
Referenzobjekt;
-als bislang einziger Geotop
dieser Typlokalität mit Schutzstatus; der durch die Mischung von Äckern,
Weiden, Wiesen und Obstwiesen charakterisierten landwirtschaftlichen Nutzfläche
mitsamt der Verzahnung des Offenlandes mit vielfältigen Gehölzstrukturen wie
Waldrändern, Feldgehölzen, Hecken, Büschen und Einzelbäumen
-als Brut- und Lebensraum sowie
Rückzugsgebiet z.T. stark gefährdeter Vogelarten;
-um die Leistungsfähigkeit eines
ausgewogenen Naturhaushalts zu gewährleisten;
-um die Nutzungsfähigkeit der
Naturgüter zu erhalten,
-um die Vielfalt, Schönheit und
Eigenart von Natur und Landschaft und damit auch ihren Erholungswert zu
erhalten und
-um die Landschafts- und
Freiraumfunktionen im Siedlungsband (Essingen - bzw.) Unterkochen - Aalen -
Wasseralfingen - Hüttlingen zu sichern.
Schutzzweck im die ökologisch
wichtigen Flächen vergrößernden bzw. gegen äußere Einflüsse abpuffernden, das
Landschaftsbild abrundenden und dem Naturschutzgebiet somit dienenden
Landschaftsschutzgebiet ist die Sicherung, der Erhalt und die Entwicklung eines
beispielhaften, landschaftstypischen Ausschnitts der Goldshöfer
Terrassenplatten, um die auf weitgehend extensiver Nutzung beruhende
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten oder zu verbessern,
insbesondere die kleinklimatische Ausgleichsfunktion der landwirtschaftlichen
Nutzflächen und die Freiraumfunktion im Siedlungsband Aalen-Wasseralfingen-Hüttlingen;
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter
zu erhalten oder zu verbessern, insbesondere der extensiv genutzten Wiesen,
Weiden und Gehölzstrukturen als Lebensraum einer durch seltene Arten
gekennzeichneten Vogelwelt sowie als Wasserschutz- und
Frischluftentstehungsgebiet;
Vielfalt, Eigenart und Schönheit
von Natur und Landschaft zu erhalten und zu steigern, teils aus ökologischen
Gründen, teils wegen ihres besonderen Erholungswertes für die Allgemeinheit.
3. Pflege und Entwicklung der Schutzgebietsteile
Ziel von Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen in den Schutzgebieten wird einerseits der Erhalt und die
Förderung der Habitatstrukturen, die Sicherung der ökologischen
Ausgleichsfunktionen und der Erhalt des Landschaftsbildes sein, andererseits
sind neben dem Erhalt des Geotops - der geowissenschaftlichen Bedeutung
entsprechend - Forschung und Lehre zu ermöglichen.
Aus diesem Grund sind an
geeigneten Stellen Demonstrations- und Referenzprofile anzulegen und als
ständige Aufschlüsse offen und zugänglich zu halten.
Aufgrund der landwirtschaftlichen
Nutzung sind in den geplanten Schutzgebieten keine floristischen Besonderheiten
zu verzeichnen; durch die in Abständen notwendige Freilegung von Referenz- und
Demonstrationsprofilen in Aufschlüssen der Goldshöfer Sande und den damit
verbundenen wiederholten Bodenstörungen können der seltenen Sandflora aber
immer wieder kleine, bodensaure, nährstoffarm und kalkfreie Standorte
bereitgestellt werden.
Durch Bewirtschaftungsverträge
(später Mähzeitpunkt, extensive Bewirtschaftung, Erhalt überständiger Grassäume
mit Stauden und Kräutern, Erhalt höherer Einzelstrukturen als Warten, Pflanzen
von Obstbäumen etc.) sollte die Habitatstruktur im Grünland am Mühlbach
(Braunkehlchenbiotop) verbessert werden.
Anlage
Geowissenschaftliche Stellungnahme
des Geologischen Landesamtes Baden-Württemberg zur Schutzwürdigkeit zweier
Flächen mit Goldshöfer Sanden auf TK 25, Blatt 7126 Aalen v. 21.02.1996.
(Anlage befindet sich bei den Akten)
Zusammenstellung: Steinmetz
20.10.98