2.213 Mistwiesen
Würdigung
über das Naturschutzgebiet „Mistwiesen" auf der Gemarkung
Langenalb der Gemeinde Straubenhardt im Landkreis Enzkreis, auf der Gemarkung Pfaffenrot
der Gemeinde Marxzell und auf der Gemarkung Ittersbach der Gemeinde Karlsbad im
Landkreis Karlsruhe
I. Gebietsbeschreibung
1. Lage und Größe
Das geplante Naturschutzgebiet
„Mistwiesen" liegt im Landkreis Karlsruhe südwestlich der Gemeinde Karlsbad-Ittersbach
und im Enzkreis nordwestlich der Gemeinde Straubenhardt-Langenalb.
Die nordöstliche und östliche
Grenze bildet die Landesstraße L 622 (Ettlinger Weg) und der Münchweg.
Im Westen verläuft die Grenze des
Naturschutzgebietes entlang des Gemeindewaldes von Marxzell-Pfaffenrot, welche
hier identisch ist mit der Landschaftsschutzgebietsgrenze „Albtalplatten und
Herrenalber Berge".
Die Kreisstraße K 4549 (= Zeller
Weg) bildet im Süden die Grenze unter Einschluß der Gewanne „Kleiner
Roßacker" und „Mordia".
Das Naturschutzgebiet hat eine
Fläche von ca. 50 ha.
2. Naturraum
Das Schutzgebiet liegt
entsprechend der naturräumlichen Klassifikation am Rande des Kraichgaus in der
Untereinheit Pfinz-Alb-Platte (Pfinzhügelland), es grenzt direkt an die Haupteinheit
„Nördlicher Talschwarzwald" an.
Die Pfinz-Alb-Platte stellt eine
wellige Hochfläche mit mächtiger Lößlehmdecke dar.
Die Sockelplatte wird aus
mittlerem und oberem Buntsandstein gebildet.
Der Wald ist stark zurückgedrängt.
Das Naturschutzgebiet wird geprägt
durch das ozeanisch getönte Klima des Nordschwarzwaldes und dem mehr
kontinental beeinflußten Klima des Kraichgaus.
Die Niederschlagsmengen schwanken
zwischen 750 mm / Jahr bis zu 1 000 mm / Jahr.
Die mittlere Jahrestemperatur
liegt bei 8° Grad Celsius.
II. Schutzwürdigkeit
1. Vegetation / Flora
Die Vegetation des
Naturschutzgebietes entwickelte sich als Folge einer langen kulturellen Nutzung
mit Schwerpunkt auf der Grünlandwirtschaft.
Aus dem Vergleich von alten
Gemarkungskarten mit der aktuellen Nutzungskartierung läßt sich belegen, daß
die Ackernutzung in den letzten Hundert Jahren stark zurückgegangen ist und es
heute nur noch kleine verstreut liegende Ackerflächen gibt.
Nach den Ergebnissen der
vegetationskundlichen Untersuchungen sind insgesamt 16 Pflanzengemeinschaften
zu nennen.
Die wichtigsten Wiesentypen und
Pflanzengemeinschaften im Naturschutzgebiet sind:
-Tal-Glatthafer-Wiesen mit
Übergangen zu den
-Berg-Glatthafer-Wiesen
-Rotschwingel-Rotstraußgras-Wiesen
(ungedüngte, extensiv bewirtschaftete Magerwiesen)
-Kohldistel-Wiesen
-Waldbinsen-Wiesen
-Mädesüß-Hochstaudenfluren
-Pfeifengras-Röhricht
-Rohrglanzgras-Röhricht
-Blasenseggen-Ried
Die floristischen Untersuchungen
belegen die große Artenvielfalt dieser Wiesenlandschaft.
Bisher konnten insgesamt 172
Blütenpflanzen kartiert werden mit einer Fülle von Arten, welche für Feucht-
und Nasswiesen typisch sind.
Stellvertretend für diese
Wiesentypen zählen hierzu Arten wie
Sumpf-Schafgarbe, Geflecktes
Knabenkraut, Schmalblättriges Wollgras, Mädesüß, Sumpf-Vergißmeinnicht, Blaues
Pfeifengras, Sumpf-Baldrian und verschiedene Seggen- und Binsenarten.
Charakteristisch für die dort
vorkommenden Magerwiesen auf trockenen Standorten sind Arten wie
Zittergras, Knöllchen-Steinbrech,
Rundblättrige-Glockenblume, Feld-Thymian und Kleiner Klappertopf.
An seltenen und gefährdeten Arten
sind entsprechend der Roten Liste der gefährdeten Tiere und Pflanzen in
Baden-Württemberg und der Liste nicht gefährdeter, aber schonungsbedürftiger
Farne und Blütenpflanzen in Baden-Württemberg insgesamt 16 in die Kategorien
„gefährdet", „potentiell gefährdet" und „schonungsbedürftig"
eingestuft worden.
Die Roten Listen fungieren unter
Artenschutzaspekten als Indikator u. a. für die ökologische Wertigkeit und für
die Beurteilung eines Gebietes.
2. Fauna
Mit Hilfe der Erfassung von
repräsentativen Tierartengruppen lassen sich über die individuelle
Indikatorfunktion einzelner Arten wesentliche Aussagen über die
Strukturvielfalt einer Landschaft und die vorhandenen Lebensbedingungen für
einzelne Tierarten ableiten.
Genauer untersucht wurden die
Tierartengruppen Heuschrecken und Vögel.
Heuschrecken haben
unterschiedlichste Lebensraumansprüche.
Sie bewohnen Extrembereiche wie
Rohböden, Feucht- und Nasswiesen ebenso wie trockene und frische Wiesen, sind
aber auch in höheren Straten wie Hochstaudenfluren, Strauch- und Baumschichten
anzutreffen.
Diese Tiergruppe eignet sich gut
als Bioindikator, da sie äußerst sensibel auf Lebensraumveränderungen reagiert.
Von den in Baden-Württemberg
lebenden 66 Heuschreckenarten konnte für 15 Arten ein Nachweis erbracht werden.
Vier Arten sind nach der Roten
Liste von Baden-Württemberg als „gefährdet" eingestuft.
Hierzu zählen beispielsweise der
Weißrandiger Grashüpfer oder der Sumpfgrashüpfer.
Vögel besitzen Indikatorfunktion
für die meisten Lebensraumtypen und eigenen sich daher gut zur Bewertung von
Halboffen- und Offenland sowie von Gehölzbiotopen.
Sie sind in hohem Maße
strukturabhängig und eignen sich als hochmobile Artengruppe für die Bewertung
zusammenhängender Räume und Biotopkomplexe.
Viele Arten benötigen verschiedene
Landschaftsstrukturen als Teillebensräume (Brut- und Nahrungshabitate,
Schlafplätze) zur Deckung ihrer Habitatansprüche.
Bei den Begehungen konnten
insgesamt 37 Vogelarten registriert werden.
Vergleichbare Ergebnisse liegen
für angrenzende Wiesengebiete ähnlicher Biotopausstattung aus der
Biotopvernetzung westlicher Enzkreis vor.
Eine spezielle Brutvogelkartierung
wurde für das geplante Naturschutzgebiet nicht durchgeführt.
Beispielhaft als ein Vertreter
einer gefährdeten Vogelart steht der Neuntöter; er kommt im Gebiet recht häufig
vor.
Die in den „Mistwiesen"
offene bis halboffene extensiv genutzte Kulturlandschaft dient ihm als
Nahrungs- und Brutbiotop.
Aus der Artengruppe der Tagfalter
ist eine stark gefährdete Art als typischer Bewohner feuchter Wiesen zu
erwähnen.
Der Helle
Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling benötigt für seine Entwicklung als Nahrungspflanze
den Großen Wiesenknopf und ganz bestimmte Wirtsameisen.
Im Rahmen des Artenschutzprogramms
des Landes Baden-Württemberg wird dieser Art besondere Aufmerksamkeit zum
Schutz der einzelnen Vorkommen gewidmet.
Die Schutzwürdigkeit des geplanten
Naturschutzgebietes „Mistwiesen" zeichnet sich insbesondere aus durch
-die große Ausdehnung dieser
zusammenhängenden Wiesenlandschaft mit einem standörtlich bedingten,
vielfältigen Mosaik unterschiedlichster Biotoptypen;
-die vorwiegend extensiv
genutzten, ungedüngten Wiesenflächen mit mageren und daher sehr artenreichen Pflanzengesellschaften;
-die, wegen ihrer Seltenheit
inzwischen bedeutsame und stark gefährdete
Rotschwingel-Rotstraußgras-Wiesengesellschaft;
-den Orchideenreichtum in den
Naßwiesen der Waldbinsen-Sumpf-Gesellschaft, welche nach § 24a NatSchG zu den
besonders geschützten Biotopen zählt;
-den eng verzahnten Wechsel von
Hochstaudenfluren, Großseggenrieden, Röhrichten und Weidegebüschen entlang der
vorhandenen Gräben;
-das Vorkommen einer Vielzahl von
seltenen und gefährdeten Tierarten, insbesondere Heuschrecken und Vögel, welche
in den „Mistwiesen" geeignete Lebensräume, Nahrungs- und Brutplätze
finden.
III. Schutzbedürftigkeit
An Gefährdungen und
Beeinträchtigungen und somit möglichen Konflikten durch einzelne
Nutzungsansprüche sind für dieses Gebiet zu nennen:
Landwirtschaftliche Nutzung
Akut kann bei den großflächig
vorhandenen mageren und sehr artenreichen Wiesen eine Nutzungsintensivierung
nicht festgestellt werden.
Grundsätzlich sind diese seltenen
Wiesenstandorte aber auch Intensivierung der Bewirtschaftung wie z. B. Düngung
und zu häufige Mahd gefährdet.
Für die Naßwiesen besteht eine
Gefährdung darin, daß durch Entwässerungsmaßnahmen eine Umwandlung in
ertragreichere Wirtschaftswiesen erfolgt.
Gefahr besteht auch für die
extensiv genutzten Gräben durch Verrohrung und Auffüllung von
Grabenabschnitten.
Als sehr problematisch erweist
sich das regelmäßige Ausräumen eines Grabens im Gewann „Reut" mit
einhergehender Mahd der grabenbegleitenden Saumvegetation und starker
Beeinträchtigung der naturnah ausgebildeten Grabensohle.
Erholungsnutzung
Bedingt durch die Ortsnähe zu
Ittersbach wird das Naturschutzgebiet gerne von Sparziergängern aufgesucht.
Sofern die Wiesenflächen nicht
durchquert werden und das mit den Zielen des Schutzgebietes.
IV. Schutzzweck
Schutzzweck und Ziel der
Unterschutzstellung des Naturschutzgebietes ist
-die Erhaltung einer großflächigen
Wiesenlandschaft im Quellgebiet der Pfinz;
-die Sicherung und Erhaltung der
vielfältigen Feucht- und Nasswiesen insbesondere mit ihrem Orchideenreichtum
sowie der Hochstaudenfluren, Röhricht- und Seggenbestände;
-die Sicherung und Erhaltung der
extensiv genutzten mageren Wiesenflächen mit ihrem floristischen Artenreichtum;
-die Erhaltung und Förderung der
Vielfalt von seltenen und gefährdeten Tierarten, insbesondere Heuschrecken und
Vögel.
V. Besonder Verbote und Erlaubnisvorbehalte
Die im § 4 der Verordnung
üblicherweise formulierten Verbote und die im § 5 beschriebenen „Zulässigen
Handlungen im Naturschutzgebiet" mit den Maßgaben für die landwirtschaftliche
Bodennutzung und die Ausübung der Jagd sind ausreichend, um den Schutzzweck
nicht zu gefährden.
VI. Vorschläge zur Pflege und Entwicklung
Für das geplante Naturschutzgebiet
wurde 1994 im Rahmen einer Diplomarbeit ein umfassender Pflege- und Entwicklungsplan
erarbeitet.
In einem speziellen Katalog werden
die einzelnen Pflegemaßnahmen beschrieben und konkretisiert.
Bisher werden im Schutzgebiet seit
mehreren Jahren die wertvollen Wiesenflächen gepflegt.
Die Mahd organisieren die
Gemeinden mit ortsansässigen Landwirten und die Bezirksstelle für Naturschutz
und Landschaftspflege Karlsruhe.
VII. Zusammenfassung
Das geplante Naturschutzgebiet
„Mistwiesen" liegt im Übergangsbereich vom Nordschwarzwald zum Kraichgau
in den Landkreisen Karlsruhe und Enzkreis auf den Gemarkungen von Karlsbad,
Marxzell und Straubenhardt mit einer Größe von ca. 50 ha.
Grünlandgesellschaften, vor allem
extensiv bewirtschaftete Magerwiesen unterschiedlichster Feuchtestufen aber
auch wertvolle Naßwiesen, Hochstaudenfluren und Seggenrieder, prägen das
Landschaftsbild.
Ihre große Bedeutung liegt darin,
daß das großflächige Vorkommen dieser Magerwiesen für Süddeutschland inzwischen
eine Seltenheit darstellt.
Aufgrund seiner ökologischen
Ausstattung stellt das Gebiet einen wertvollen Lebensraum für besonders
gefährdete Pflanzen und Tiere dar.
Im vorliegenden Pflegeplan werden
die Entwicklungsziele für dieses Schutzgebiet formuliert und aufgezeigt, wo im
Rahmen der weiteren Pflegemaßnahmen ein Handlungsbedarf besteht.
R. Herrmann-Kupferer
Wissenschaftlicher Angestellter
BNL Karlsruhe
Karlsruhe, 08.08.1996