3.208 Mittelgrund Helmlingen
Würdigung
Gutachten zur Ausweisung des Naturschutzgebiets und
Landschaftsschutzgebiets „Mittelgrund Helmlingen" auf den Gemarkungen
Freistett und Helmlingen der Stadt Rheinau im Ortenaukreis
1. Lage, Geologie, Hydrologie und Klima (1,9)
Das geplante Natur- und
Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich auf einer Länge von ca. 2,2 km westlich
und südwestlich der Ortslage von Helmlingen.
Es liegt auf einer Höhe von etwa
125 m ü. NN in der naturräumlichen Einheit „Freistetter Rheinaue" der
Straßburg-Offenburger Rheinebene.
Es handelt sich hierbei um eine
2,5-3 km breite, von Rheinschottern gebildete Zone mit langen und breiten
Altrheinarmen in verschiedenen Stadien der Verlandung.
Dazwischen dehnen sich Auenwälder
aus.
Das Klima ist geprägt durch
zahlreiche Dunst- und Nebeltage bei einer Jahresdurchschnittstemperatur von
etwa 9,5° C und 750-800 mm Jahresniederschlag.
An Fließgewässern befinden sich im
engeren Gebiet des geplanten Naturschutzgebietes die Rench im Osten und der
Mühlbach im Westen.
Mehrere Altrheinarme führen
ganzjährig Wasser.
Besonders hervorzuheben ist ein
ca. 1 km langes Altwasser, das vom Dammweg im „Mittelgrundköpfle" im
Westen bis zum „Rubenkopf" reicht und aus einer offenen, bis zu 90 m
breiten Wasserfläche besteht (im weiteren Rubenkopf-Altwasser genannt).
Sie steht über einen Baggersee und
die Rench mit dem Rhein in Verbindung.
Bei hohem Pegelstand des Rheins
wird vor allem der Norden des Gebiets durch Rückstau der Rench überflutet,
kommt also im Wassergang der ursprünglichen Uberflutungsaue - wenn auch durch
einen anderen Mechanismus - nahe.
Die Wasserstände sind dabei nach
dem Rheinausbau allgemein angestiegen.
An der Mündung der Rench in den
Rhein beträgt die Hebung bis zu 2 m bei Niedrigwasser, das Mittelwasser ist
zwischen 1,5 m und 0,4 m Wasserstandserhöhung gegenüber früher anzusiedeln,
Hochwässer zwischen 0,4 m und 0,1 m.
Die absoluten Schwankungen lagen
vor dem Rheinausbau bei 6,2 m zwischen Niedrigwasser und Spitzenhochwasser,
nach dem Rheinausbau bei 4,3 m.
2. Pflanzenwelt (2-4, 9-11)
Beim weitaus überwiegenden Teil
des geplanten Schutzgebiets handelt es sich um Wälder.
Neben den offenen Wasserflächen
sind lediglich einige kleinere Bereiche in Schluten mit Schilfröhricht und
Großseggenrieden sowie zwei Stellen mit Grünland nicht bewaldet.
Es können mehrere Waldtypen
unterschieden werden.
Zum einen finden sich im Gebiet
Eichen-Ulmenwälder (Querco-Ulmetum minoris) mit Stieleiche, Esche, Hainbuche,
Silberpappel und Schwarzpappel.
Die früher bezeichnenden Arten
Flatterulme und vor allem Feldulme sind durch das augenblicklich stattfindende
Ulmensterben stark dezimiert.
Eichen-Ulmenwälder sind vor allem
im nördlichen und mittleren Abschnitt des Gebietes anzutreffen.
Auf etwas erhöhten, trockeneren
Standorten, die nicht mehr oder nur noch selten überschwemmt werden, stocken im
mittleren Bereich z.T. gut ausgebildete Eichen-Hainbuchenwälder (Carpinion
betuli) mit Stieleiche, Hainbuche und Esche.
Entlang der Westseite des
Mühlbachs sowie zwischen der Rench und der in sie mündenden Schlut ganz im
Norden des Gebietes kommen kleine Bestände des Silberweidenwaldes (Salicetum
albae) vor.
Am Mühlbach sind sie – wenn auch
noch relativ jung - gut ausgebildet.
An der Schlut zur Rench
entwickelte sich nach dem Zusammenbrechen eines Altbestandes in den letzten
Jahren - vermutlich durch streckenweise wieder zusagende
Überflutungsverhältnisse - ein noch sehr junger Bestand der Silberweide, der
sich in Teilen vermutlich ebenfalls halten kann.
Beide heutigen Bestände sind aus
Stockausschlägen hervorgegangen.
Außer den vorstehend genannten
naturnahen Waldtypen bestehen forstlich stärker abgewandelte Bestände.
Dies ist vor allem bei den
Eichen-Ulmenwäldern zu beobachten.
Es sind hier Bestände zu
vermerken, die Hybridpappeln, Bergahorn, Spitzahorn, Hängebirke oder Waldkiefer
in wechselnden Anteilen enthalten.
Zu den am stärksten durch
forstliche Maßnahmen beeinflußten Wäldern gehören ausgedehnte Bestände im
Süden.
Hier ist der Bergahorn stark
vertreten; daneben besitzen Esche und Hybridpappeln größere Anteile.
Die ursprünglich kennzeichnenden
Arten Feldulme, Stieleiche oder Hainbuche fehlen fast gänzlich.
An feuchteren Stellen finden sich
jedoch immerhin noch gewisse Anteile von Schwarzerlen und Silberweiden.
Das Rubenkopf-Altwasser beginnt im
Westen mit zweifacher Wurzel, erreicht dann nach der Verschmelzung der Arme 60
m Breite, verengt sich beim Durchlaß an der Rubenkopfkehle, um sich schließlich
kurz vor der Rheinstraße wieder auf 50 m Breite auszudehnen; es führt + klares
Wasser.
Die Wasserpflanzenvegetation besteht
aus Schwimmblattbeständen, Weißer Seerose (Nymphaea alba) und Gelber Teichrose
(Nuphar lutea), außerdem kommen Glänzendes Laichkraut (Potamogeton lucens),
Kanadische Wasserpest (Elodea canadensis), Tannenwedel (Hippuris vulgaris),
Ähriges Tausendblatt (Myriophyllum spicatum) und Gemeiner Wasserschlauch
(Utricularia vulgaris) vor.
Der begleitende Röhricht- und
Großseggengürtel enthält Schilf (Phragmites australis), Teichbinse
(Schoenoplectus lacustris), Wasserschwaden (Glyceria maxima), Rohrglanzgras
(Phalaris arundinacea) und Steifsegge (Carex elata).
Zu erwähnen sind außerdem Gelbe
Wiesenraute (Thalictrum flavum), Sumpfgreiskraut (Senecio paludosus),
Sumpfhelmkraut (Scutellaria galericulata) und Breitblättriger Merk (Sium
latifohum) sowie an Gehölzen Schwarzerle und Purpurweide.
Nördlich der Rheinstraße setzt
sich das Rubenkopf-Altwasser unter nochmaliger Verbreiterung auf 90 m fort.
Es endet schließlich mit einem
Durchlaß am daran anschließenden Baggersee.
Dieser letzte Abschnitt des
Altwassers ist seichter und in seiner heutigen Ausdehnung wohl dem gestiegenen
Wasserspiegel des Rheins zu verdanken.
Darauf deuten verschiedene im
Wasser befindliche Inselchen mit absterbender Gehölzvegetation hin.
Neben der Silberweide und der
Purpurweide sind wieder das Sumpfgreiskraut (Senecio paludosüs), außerdem der
Gemeine Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris), der Lanzettblättrige Froschlöffel
(Alisma lanceolatum) sowie die in großer Zahl vorkommende Sumpfwolfsmilch
(Euphorbia palustris) als Uferbewohner zu erwähnen.
Am Gewässerrand der Schlut, die im
Norden des Gebietes in die Rench mündet, wachsen u.a. wieder
Gelbe Wiesenraute (Thalictrum
flavum) und Sumpfgreiskraut (Senecio paludosus), dann auch Gemeiner
Froschlöffel (Alisma plantago-aquatica), Wasserkresse (Rorippa amphibia),
Sumpfrispengras (Poa palustris) und Ästiger Igelkolben (Sparganium erectum), im
Wasser die Teichlinse (Spirodela polyrrhiza).
Auf feuchten Stellen zwischen
diesem Altwasser und der Rench treten Herden des Winterschachtelhalms
(Equisetum hiemale) auf.
Der langgestreckte,
nährstoffreiche Angelteich im Südosten, der im Verlauf eines noch offenen
Altwassers angelegt wurde, enthält eine dichte Wasserpflanzenvegetation aus
Rauhem Hornblatt (Ceratophyllum
demersum), Kanadischer Wasserpest (Elodea canadensis), Glänzendem Laichkraut
(Potamogeton lucens), Schwimmendem Laichkraut (P. natans) und Weißer Seerose
(Nymphaea alba).
Die Wasseroberfläche ist fast
vollständig von der Teichlinse (Spirodela polyrrhiza) bedeckt.
Die zahlreichen Schluten, die
nicht mehr durchgänigig offenes Wasser führen, sind von Schilfröhrichten und
Großseggenrieden erfüllt, z.T. stocken in ihnen auch Silberweiden.
An den tiefsten Stellen halten
sich meist noch ganzjährig einzelne Wasserlöcher.
Der Mühlbach fließt seit dem
Rheinausbau nicht mehr beim „Mittelgrund" direkt in den Rhein, sondern
wird als kanalisierter Rhein-Seitengraben noch bis zur Renchmündung geführt.
Im eigentlichen Mühlbach, der ein
rasch durchflossenes Altwasser ist, erstrecken sich ausgedehnte
Fluthahnenfußbestände (Ranunculetum fluitantis) mit Flutendem Hahnenfuß
(Ranunculus fluitans).
Im langsamer fließenden Wasser den
Ufern zu finden sich Gelbe Teichrose (Nuphar lutea) und Pfeilkraut (Sagittaria
sagittifolia).
Das Pfeilkraut bildet dabei zur
Gewässermitte auch eine Form mit untergetauchten, linealen Blättern aus.
Die Ufer sind teilweise mit
Röhricht von Wasserschwaden (Glyceria maxima) bestanden.
Westlich des Mühlbachs stocken -
wie oben schon erwähnt - außerdem Silberweidenbestände.
Bei der Rench im Osten fallen v.a.
die sich bis weit in die Wasserfläche hinein-ziehenden Ufergehölze (z.T.
lebend, z.T. abgestorben) auf.
3. Tierwelt (2,3)
Von der Tierwelt liegen bisher nur
Beobachtungen zu Vögeln, Amphibien und Libellen vor.
a) Vögel
Die Wälder, Röhrichte und offenen
Wasserflächen beherbergen eine größere Zahl von Vogelarten, die hier z.T.
brüten, z.T. als Nahrungsgäste erscheinen.
An brütenden Waldbewohnern wurden
neben verschiedenen kleinen Singvögeln bisher Mittelspecht, Pirol und Habicht
nachgewiesen.
Der Mittelspecht ist dabei auf das
Vorkommen von alten Stieleichen angewiesen.
Auch der Habicht bevorzugt alte
Bäume für seinen Horstplatz.
Die ebenfalls vorhandene
Turteltaube kommt sowohl im Wald als auch in dessen lichten Randbereichen vor;
in letzteren wurde auch die Dorngrasmücke beobachtet.
Die Röhrichte bewohnen Wasserralle
und Teichrohrsänger.
Als Nahrungsgäste erscheinen an
den Gewässern Eisvogel und Graureiher; letzterer hält sich gern auf den ins
Wasser hineinreichenden Gehölzen an der Rench auf.
An Brutvögeln der Wasserflächen in
den Altwässern konnten bisher Haubentaucher, Zwergtaucher, Bläßhuhn, Stockente
und Reiherente beobachtet werden.
b) Amphibien
Neben den häufigeren Arten
Grasfrosch und Wasserfrosch kommt auch die Gelbbauchunke vor.
Es ist jedoch anzunehmen, daß noch
andere, bisher nicht aufgefundene Arten im Gebiet vertreten sind.
c) Libellen
Eine auffallende Art ist die
Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens), die über der Wasserfläche des
Mühlbaches fliegt.
An weiteren Arten wurden im
Gesamtgebiet bisher festgestellt:
Herbst-Mosaikjungfer (Aeshna
mixta), Braune Mosaikjungfer (Ae. grandis), Blaugrüne Mosaikjungfer (Ae.
cyanea), Gemeine Smaragdlibelle (Cordulia aenea), Große Königslibelle (Anax
imperator), Blutrote Heidelibelle (Sympetrum sanguineum) und Gemeine
Heidelibelle (S. vulgatum).
Auch hier dürfte die Zahl der
vorkommenden Arten jedoch noch höher liegen.
4. Wertung (2-8)
4.1. Allgemeine Wertung (2-4)
Beim geplanten Naturschutzgebiet
„Mittelgrund Helmlingen" handelt es sich um ein ausgedehntes
Rheinauenwaldgebiet, dessen Bestände teilweise in ihrer
Baumartenzusammensetzung der potentiellen natürlichen Vegetation entsprechen.
Bei ca. 10 ha handelt es sich um
ehemalige Mittelwälder.
In ihnen besitzen vor allem die
Eichen ein beträchtliches Alter (bis 150 Jahre).
Diese Bestände sind besonders für
den auf dickborkige Alt-Eichen angewiesenen, gefährdeten Mittelspecht von
großer Bedeutung.
Auch ein Teil der sonstigen
bewirtschafteten Altholzbestände enthält große, alte Eichen (insgesamt auf ca.
6 ha).
Darüber hinaus sind 16,5 ha Wald
außer regelmäßiger Bewirtschaftung.
Hier besteht ebenfalls ein
gewisser Anteil aus alten Eichen, die allerdings z.T. - durch den trockenen
Kiesboden bedingt, auf dem sie stocken - nur kurzschaftig sind.
Außerdem sind Eichen an vielen
Stellen noch eingestreut vorhanden.
Die höherwüchsigen der bisher erwähnten
Altbestände sowie weitere heute schon vorhandene ca. 12 ha Altholz sind als
Brutgebiete für Greifvögel geeignet.
Sogar naturfernere Wälder mit
einem größeren Anteil von Hybridpappeln haben als Brutbiotop für den potentiell
gefährdeten Pirol Bedeutung.
Die Wälder mit naturnaher
Baumartenzusammensetzung müssen, da sie immer seltener werden, in der Rheinaue
von vornherein aus Naturschutzsicht als wertvoll erachtet werden.
Wälder mit forstlich stärker
abgewandelter Baumartenzusammensetzung - sogar solche mit nicht
rheinauenheimischen Laubbäumen - die aufgrund der Bestockung nicht als
naturschutzwürdig anzusehen sind, können bei entsprechend ursprünglich
ausgebildeter Bodenvegetation durchaus wieder die Kriterien für die
Schutzwürdigkeit erfüllen.
Dies trifft z.B. für einen Teil
der Bestände im Gewann „0berer Gayling" zu.
Die offenen Altwasser des Gebietes
besitzen großtenteils eine reich entwickelte Wasserpflanzenvegetation mit einer
Reihe von gefährdeten oder schonungsbedürftigen Arten.
Hervorzuheben sind dabei vor allem
Weiße Seerose (Nymphaea alba), Gelbe Teichrose (Nuphar lutea) und Gemeiner
Wasserschlauch (Utricularia vulgaris).
Außerdem sind sie Fortpflanzungs-
und Nahrungsbiotop für mehrere, z.T. gefährdete Vogel-und Libellenarten.
Besondere Erwähnung verdienen hier
Eisvogei und Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens).
Die Röhricht- und Gehölzsäume der
Ufer sowie die Röhricht- und Großseggenbestände der nicht ganzjährig
wasserführenden Schluten tragen zur biologischen Diversität bei.
In solchen Bereichen kommen
mehrere gefährdete Arten vor, so z.B. die Sumpfwolfsmilch (Euphorbia
palustris), die Wasserralle oder der Teichrohrsänger.
Insgesamt gesehen ist das Gebiet
vorrangig schutzwürdig wegen des Vorkommens schützenswerter, gefährdeter
Pflanzengesellschaften, wegen der Vielfalt der Lebensräume sowie der
wissenschaftlichen Bedeutung für Untersuchungen bezüglich der Entwicklung der
Waldbestände seit Inbetriebnahme der Staustufen Iffezheim und
Freistett/Gambsheim.
Wertbestimmend ist außerdem die
Bedeutung als Lebensraum für eine Reihe von Pflanzen-, Vogel-, Amphibien- und
Libellenarten.
4.2. Aufzählung der im Gebiet gefundenen Arten der „Roten Listen“1
(5-8) sowie der besonders geschützten und ganzjährig geschonten Arten
Es bedeuten:
R 2 = stark gefährdet
R 3 = gefährdet
R 4 = potentiell gefährdet
R 5 = nicht gefährdet, jedoch
schonungsbedürftig besonders geschützt
Gg = jagdbar, jedoch ganzjährig
geschont
a) Pflanzen (5)
Alisma lanceolatum (Lanzettblättriger
Froschlöffel R5), Carex elata (Steifsegge R5), Euphorbia palustris
(Sumpfwolfsmilch R3 §), Hippuris vulgaris (Tannenwedel R5), Lemna trisulca
(Dreifurchige Wasserlinse R5), Nuphar lutea (Gelbe Teichrose R3 §), Nymphaea
alba (Weiße Seerose R3 §), Platanthera bifolia (Zweiblättrige Seerose R5 §),
Populus alba (Silberpappel R5), Populus nigra (Schwarzpappel R3), Potamogeton
lucens (Glänzendes Laichkraut R5), Primula elatior (Hohe Schlüsselblume R5),
Rumex hydrolapathum (Teichampfer R5), Sagittaria sagittifolia (Pfeilkraut R5),
Schoenoplectus lacustris (Teichbinse R5), Senecio paludosus (Sumpfgreiskraut
R5), Sium latifohum (Breitblättriger Merk R5), Spirodela polyrrhiza (Teichlinse
R5), Tamus communis (Schmerwurz R5), Thalictrum flavum (Gelbe Wiesenraute R5),
Ulmus laevis (Flatterulme R5), Ulmus minor (Feldulme R5) und Utricularia
vulgaris (Gemeiner Wasserschlauch R3 §).
b) Vögel (6)
Dorngrasmücke (R4 §), Eisvogel (R2
§), Graureiher (R3 gg), Habicht (R3 gg), Haubentaucher (R4 gg), Mittelspecht (R3
§), Pirol (R4 §), Teichrohrsänger (R3 §), Turteltaube (R3 gg), Wasserralle (R2
§), Zwergtaucher (R3 §),
sowie weitere besonders
geschützte, jedoch nicht gefährdete Arten.
c) Amphibien (8)
Gelbbauchunke (R2 §), Grasfrosch
(R4 §), Wasserfrosch §).
d) Libellen (7)
Aeshna mixta (Herbstmosaikjungfer
R4 §), Calopteryx splendens (Gebänderte Prachtlibelle R3 §), Aeshna grandis
(Braune Mosakikjungfer R3 §),
sowie weitere besonders
geschützte, jedoch nicht gefährdete Arten Corduliag. (Gemeine Smaragdlibelle R3
§).
5. Gefährdung, Schutz- und Pflegemaßnahmen (2, 3, 9, 11)
In der Vergangenheit wurde in
einem gewissen Umfang - v.a. im Süden des Gebietes - durch die forstliche
Bewirtschaftung aus ökologischer Sicht negativ in das Gefüge des Waldes
eingegriffen.
Anstelle der Neubegründung von
Wäldern, deren Baumartenzusammensetzung sich an der potentiellen natürlichen
Vegetation orientiert, wurden artenarme Bestände, z.T. aus einheimischen,
jedoch ursprünglich nicht rheinauenheimischen Arten, z.T. unter einseitiger
Bevorzugung bestimmter Arten weit über den natürlich zu erwartenden Anteil
hinaus, z.T. sogar Einart-Bestände (v.a. aus Hybridpappeln-Kreuzungen zwischen
der heimischen Schwarzpappel und verschiedenen nordamerikanischen Pappelarten)
begründet.
Dies ist aus der Marktlage um den
2. Weltkrieg zu erklären.
Auffallend ist in diesem
Zusammenhang eine große zeitliche Lücke zwischen alten Eichenbeständen und nur
ganz wenigen Eichenverjüngungen.
Dies birgt die Gefahr, daß der
Mittelspecht in Zukunft für einige Jahrzehnte aus dem Gebiet verschwinden wird.
Es ist zu hoffen, daß in der
badischen Rheinaue wenigstens noch einige Flächen verbleiben, die als
Rückzugsgebiete dienen können und von denen aus eine Wiederbesiedlung erfolgen
kann.
Zur Verkürzung der zeitlichen
Lücke kann nur versucht werden, Teile der heute noch existierenden
Eichen-Altbestände so lange wie möglich überzuhalten und auf geeigneten
Standorten der tiefen und hohen Hartholzaue sukzessiv Eichenverjüngungen
durchzuführen.
Es ist dabei darauf zu achten, daß
jeweils zumindest 5-8 ha an zusammenhängenden Flächen mit alten Eichenbeständen
erhalten werden, da sich die Reviergrößen des Mittelspechtes zwischen diesen
Werten (je nach Ausstattung) bewegen.
Eine zweite Gefährdung ist darin
zu sehen, daß - wie unter 2. schon dargelegt - eine einseitige Holzartenwahl
betrieben wird, wobei u.U. auch nicht rheinauentypische Arten bevorzugt werden.
Besonders zu nennen sind hier
Hybridpappeln und Bergahorn.
Als besonders nachteilig könnte
sich dabei der Bergahorn herausstellen, da er mit seinem enormen Vermögen zur
Naturverjüngung andere Gehölzarten und auch die Bodenvegetation von sich aus
verdrängen kann.
Der Anteil des Bergahorns sollte
deshalb so knapp gehalten werden, daß die Naturverjüngung kontrollierbar
bleibt.
Hybridpappeln sollten in Zukunft
nur noch in Ausnahmefällen auf eng begrenzten Bereichen flächig angebaut
werden.
Im Übrigen sind sie auf
linienhafte Strukturen zu beschränken, dies jedoch nicht entlang von Schluten.
Hier bestünde die Gefahr, daß das
schwerer als bei der einheimischen Schwarzpappel sich zersetzende Laub die
Schluten rasch verfüllt, was aus Gründen der Biotopvielfalt zu verhindern ist.
Das seit einigen Jahren zu
beobachtende Ulmensterben, das die Feldulme, in etwas geringerem Maße auch die
Flatterulme, befällt, hat natürliche Ursachen und ist vermutlich nicht
aufzuhalten.
Für den Aufbau der Waldbestände
fällt die Ulme deshalb auf nicht absehbare Zeit aus.
Am Rubenkopf~Altwasser sind
Gefährdungen durch Wassersport und Angler zu befürchten.
Durch den Wassersport würde die
Wasserpflanzenvegetation in Mitleidenschaft gezogen, außerdem würden sich
während der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel Störungen ergeben.
Beim Angeln kann die
Ufervegetation geschädigt werden.
Außerdem sind wiederum Störungen
von Vögeln während des Brut- und Aufzuchtgeschäftes nicht auszuschliessen.
Der Wassersport muß deshalb auf
diesem Altwasser vollständig verboten werden; das Angeln ist - falls Bedarf
besteht - auf wenige Stellen zu beschränken (schmale Stege o.ä.), wo keine
ökologisch nachteiligen Folgen zu erwarten sind (nicht in der Nähe von
Vogelbrutstätten).
Im Augenblick bestehen 4
Angelstellen zwischen der zweifachen Wurzel des Rubenkopf-Altwassers und der Rubenkopfkehle,
was noch hingenommen werden kann.
Das Gewässer ist in zwei
Fischereilose eingeteilt; es wird auch vom Boot aus befischt.
In Zukunft ist u.E. auf das
Befahren während der Brut- und Aufzuchtzeit der dort brütenden Vögel zu
verzichten.
Im Norden grenzt unmittelbar an
das geplante Schutzgebiet ein Kiesabbaubetrieb.
Über die bisherige östliche
Konzessionsgrenze hinaus darf auf keinen Fall ein weiterer Kiesabbau
stattfinden, da andernfalls ökologisch wertvolle Waldbereiche verschwinden
würden, u.a. auch Eichenbestände.
Es soll auch beabsichtigt sein,
den Kiesabbau in späterer Zukunft nach Süden fortzusetzen.
Damit würde das
Rubenkopf-Altwasser in seinem Bestand bedroht.
Zur Verhinderung eines Kiesabbaus
und zur Vermeidung von Nährstöff- und Gifteintrag (Landwirtschaft) in dieses
Altwasser ist das angrenzende Grünland zu erhalten und als abhängiges
Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.
Die Wälder der tiefen Hartholzaue
müssen im Sommer über längere Zeit hinweg überflutet werden, damit der Auenwaldcharakter
auf Dauer erhalten bleibt.
Dies scheint im Augenblick der
Fall zu sein.
Wasserwirtschaftliche Maßnahmen,
die eine deutliche Verkürzung oder Verlängerung der Überflutungsdauer bewirken,
beeinträchtigen das Gefüge dieser Wälder.
Eine Verkürzung würde das Spektrum
in Richtung auf trockenere Eichen-Hainbuchenwälder verschieben.
Bei einer Verlängerung der
Überflutungsdauer, die womöglich noch mit Staunässe verbunden ist, wäre ein
teilweises Zusammenbrechen der Wälder zu befürchten.
Das Spektrum würde sich in
Richtung auf Erlen-Eschenwälder hin verschieben.
Wichtig erscheint auch, daß
Bereiche entlang von Gewässern verbleiben, die über einen Großteil des Jahres
unter Wasser stehen, im Herbst und Winter jedoch trockenfallen.
Auf diese Weise ist der weitere
Aufbau von Silberweidenwäldern denkbar.
Im Bereich des Altwassers, das in
die Rench mündet, ist durch geeignete Maßnahmen eine ausreichend breite Zone zu
schaffen, die der Silberweide Aufwuchs und Fortkommen ermöglichen.
Durch das Zusammenwirken der
beiden Staustufen Freistett/Gambsheim (oberhalb des Gebietes) und Iffezheim
(unterhalb des Gebietes) mit den dadurch erzeugten Grundwasserganglinien, den
Wasserständen in Rench und Baggersee sowie den Überflutungen sind die
Voraussetzungen für den Erhalt der Rheinauenwälder im geplanten
Naturschutzgebiet günstig.
Die von der Forstverwaltung in
Zusammenarbeit mit der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung und der Stadt Rheinau
geplante Geländeauffüllung und Aufforstung zwischen Baggersee und Rench führen
soweit zu einer Bereicherung der natürlichen Lebensbedingungen, als dadurch
neue Silberweiden-Standorte entstehen.
6. Zusammenfassung
Die als Naturschutzgebiet
vorgeschlagenen Bereiche sind aufgrund ihrer reichhaltigen Naturausstattung
u.a. mit seltenen und gefährdeter Vegetationseinheiten sowie seltenen und
gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, außerdem aufgrund des wissenschaftlichen
Interesses an der weiteren Entwicklung der Waldbestände schützenswert.
Zur dauerhaften Erhaltung des
Rubenkopf-Altwassers ist die Ausweisung eines Grünlandstreifens als
Landschaftsschutzgebiet notwendig.
Freiburg, den 06.08.1986
Bezirksstelle für Naturschutz und
Landschaftspflege Freiburg
Dr. Kramer
Hauptkonservator Fuchs