4.264 Rappenberg
Würdigung
Naturschutzgebiet „Rappenberg“
1. Landschaftliche Situation
1.1. Geographische Lage
Das 15,76 ha große
Naturschutzgebiet und das 24,36 ha große dienende Landschaftsschutzgebiet
liegen südlich der Stadt Rottenburg auf den Gemarkungen Dettingen und Weiler,
Stadt Rottenburg a.N., Landkreis Tübingen.
Sie sind Teil des sich von Südwest
nach Nordost hinziehenden, bewaldeten Höhenrückens Rammert.
Zwischen dem Neckar und seinen
beiden rechts gelegenen Nebenflüssen Steinlach und Starzel, wird der Rammert
ungefähr in seiner Mitte vom Katzenbachtal durchschnitten.
An den dadurch entstandenen, am
Ausgang des Quertales zum Oberen Gäu hin gelegenen Hängen liegt das
Schutzgebiet.
Es erstreckt sich in Ost-West-Richtung,
ist größtenteils südexponiert und befindet sich in Höhe von 500 bis 585 m ü.NN.
Das Gebiet ist auf der
topographischen Karte Nr. 7519 als Biotop Nr. 11 der Biotopkartierung für
Baden-Württemberg aufgeführt.
1.2. Geologie
Der Rammert ist Teil des
geschlossenen Keuperwaldgebietes.
Er zählt zum Keuperstufenland, das
innerhalb des süddeutschen Schichtstufenlandes die größte Fläche einnimmt.
Der Stubensandstein ist durch
seine Widerstandsfähigkeit gegenüber der Abtragung für die Verteilung der Hänge
verantwortlich:
Wo er aufliegt, ging die Erosion
nur langsam vor sich, wo nicht, geraten die darunter liegenden weicheren
Mergelschichten ins Rutschen.
1.3. Landnutzung
Brachgefallene Halbtrockenrasen
sind von der Hangoberkante her stark verbuscht und werden ansonsten als
Standweide für Pferde genutzt.
Fichtenaufforstungen sind nur sehr
vereinzelt vorhanden, während die aus sozialen Gründen brachgefallenen Flächen
vom randlichen Gebüsch erobert werden.
Es kommen außerdem großflächig
Hochstamm-Obstbestände vor, die meist noch genutzt sind.
2. Schutzwürdigkeit
2.1. Flora
Halbtrockenrasen in der Ausbildung
kolliner Mesobrometen mit großem Orchideenreichtum, die zugehörige
Saumgesellschaft (Geranio-Peucedanetum cervariae und das Trifolio-Agrimonietum
eupatoriae) auf den brachgefallenen Rasenflächen und das anschließend sich
ausbreitende Schlehen-Liguster-Gebüsch (Pruno-Ligustretum) bilden ein
verzahntes, typisches Mosaik der etwas vernachlässigten, wenig intensiv
genutzten südwest-exponierten Keuperhänge des Naturraums Schönbuch-Glemswald.
Die Repräsentativität des
Gesellschaftsmosaiks und damit seine Bedeutung für das Landschaftsbild der
Region einerseits und der Reichtum an seltenen Arten, darunter 11
Orchideenarten:
Orchis pallens (Blasses
Knabenkraut.G.3), Orchis militaris (Helm-Knabenkraut), Orchis purpurea
(Purpur-Knabenkraut G.3), Himantoglossum hircinum (Bocks-Riemenzunge G 2),
Ophrys insectifera (Fliegen-Ragwurz G 3), Cephalanthera damasonium (Weißes
Waldvögelchen), Platanthera bifolia (Weiße Waldhyazinthe), Neottia nidus-avis
(Nestwurz), Listera ovata (Großes Zweiblatt), Gymnadenia conopsea
(Mückenhändelwurz), Epipactis helleborine (Breitblättriger Sumpfstendel) und
andere charakteristische Arten der Halbkulturgesellschaften
Wilder Wein (Vitis vinifera),
Essigrose (Rosa gallica), Fenchel (Foeniculum vulgare), Rauhblättrige Rose
(Rosa jundzilii) unterstreichen die besondere Hochwertigkeit dieses
Lebensraumes.
Hangabwärts schließen geschlossene
Hochstamm-Obstwiesen mit bunten Salbei-Glatthaferwiesen an.
Sie machen im Wesentlichen das
Dienende Landschaftsschutzgebiet aus.
Der Erhalt sowohl der
Hochstammobstbäume wie auch der kaum gedüngten und teilweise spät (nicht vor
dem 20.6.) gemähten Salbei-Glatthafer-Wiesen sind hier wesentlicher
Schutzzweck.
2.2. Fauna
Die durch Gebüsche,
Streuobstbestände und Halbtrockenrasen vorhandene Vielfältigkeit der
Lebensräume äußert sich auch in einem auffallend artenreichen Vorkommen von
Insekten mit Seltenheiten wie Schmetterlingshaft und Bergzikade sowie
zahlreichen gefährdeten Schmetterlingen:
Iphiclides podalirius (Segelfalter
G 2), Papilio machaon L. (Schwalbenschwanz G 3), Coenonympha glycerion Bkh.
(Rotbraunes Wiesenvögelchen G 4), Mellicta britomartis As. (Assmanns
Scheckenfalter G 4), Hamaeris lucina L. (Brauner Würfelfaler G 3), Cupido
minimus Fuessl. (Zwergbläuling G 3), Plebicula thersites Cant.
(Esparsetten-Bläuling G 3), Clossiana dia L. (Hainveilchen-Perlmutterfalter G
3), Nymphalis polychloros L. (Großer Fuchs G 3) und Malacosoma castrensis L.
(Wolfsmilch-Ringelspinner G 2).
Für die vielfältige Vogelwelt -
1991 konnten 34 Brutvogelarten nachgewiesen werden (STADELMAIER) - sind die
Streuobstbestände von großer Bedeutung:
Hier ist der Anteil der
Höhlenbrüter (verschiedene Meisenarten, Star, Grün- und Buntspecht)
außergewöhnlich hoch.
Der Neuntöter (G 2), der extensiv
genutztes Grünland oder Brachflächen, jeweils mit Hecken beansprucht, findet im
gesamten Gebiet gute Bedingungen und ist häufig vertreten.
Das Rebhuhn (G 3) als Offenlandart
hat in den Randbereichen der Obstwiesen an Böschungen und Rainen ideale
Nahrungs- und Brutmöglichkeiten.
2.3. Landeskultur
Die südexponierten Hänge am Rand
des fruchtbaren Gäus sind wohl früh in Kultur genommen und mit Weinpflanzen
bebaut worden.
Dabei bildete die Grenze zum
Stubensandstein (z.T. etwas fließend wo die Hangkante durch Erosion abrutscht)
über die historischen Zeiten hinweg eine natürliche Waldgrenze.
Die ackerbauliche bzw.
weinbauliche Nutzung, die im Realteilungsgebiet eine starke Zerstückelung der
Parzellen mit sich brachte, ging im Zuge der Intensivierung der Landwirtschaft
mit Hilfe des Kunstdüngers auf den fruchtbaren Gäuäckern in Grünlandnutzung
verschiedenster Art über.
Triebweidenutzung verbunden mit
oder abgelöst durch einschürige Mahd waren etwa seit 1850 weit verbreitet und
damit auch Halbtrockenrasen verschiedenster Aushagerungsstufen, Waldsäume und
lichter Laubwald über der Stubensandsteinhangkante.
Erst mit der Umorientierung der
Dorfbevölkerung von der heimischen Landwirtschaft in Richtung
Industriearbeitsplätze fielen zahlreiche Parzellen brach und waren der sich
ausbreitenden Schlehe ausgesetzt.
Wenige Parzellen sind auch
aufgeforstet worden.
Die größte Veränderung für das
Gebiet brachte die seit etwa 1970 betriebene Standbeweidung durch Reitpferde
mit sich, weil hierdurch, wie eine wissenschaftliche Untersuchung darlegt, die
Grasnarbe stellenweise stark beschädigt und die Vegetation insgesamt erheblich
beeinträchtigt wird.
2.4. Wissenschaftliche Bedeutung
Neben allgemeinen
naturraumspezifischen Untersuchungen zoologischer oder botanischer Art ist von
besonderem wissenschaftlichen Interesse, daß die
natürlich bedingte historische Waldgrenze entlang der geologischen Grenze
zwischen Sandstein und Mergelböden erhalten bleibt.
Soweit bisher bekannt ist, sind
derartige Grenzbiotope wertvollste und gleichzeitig sehr seltene Lebensräume
für Relikte aus der nacheiszeitlichen Wärmezeit.
Untersuchungen hierzu gibt es über
die Bienenfauna (WESTRICH) und über botanische Glazialrelikte (WITSCHEL).
3. Bedrohung
Nach SUKOPP/TRAUTMANN/KORNECK
(1978), die die Pflanzenlebensräume der Bundesrepublik in 20 Einheiten
unterteilen, steht die Formation der Trocken- und Halbtrockenrasen an 2. Stelle
der Gefährdungsrangfolge.
Aus dem von den Autoren
aufgestellten Katalog der hierfür verantwortlichen Ursachen treffen auf das
Naturschutzgebiet vor allem die Punkte „Aufgabe der Nutzung" und damit die
Wiederbewaldung und „mechanische Einwirkungen", d.h. Trittschäden durch
Standbeweidung zu.
Das sich ausbreitende
Schlehengebüsch einerseits, zu dem teilweise noch künstliche Aufforstung
dazukommt und die intensive Standbeweidung mit hohen Trittschäden und
punktueller starker Verunkrautung andererseits sind derzeit die Hauptgefahren
für die zurzeit noch hochwertige Südhalde.
Die in dem dienenden
Landschaftsschutzgebiet zusammengefaßten Streuobstwiesen sind potentiell von
einer Intensivierung der Nutzung bedroht, wenn nicht weiterhin, wie seither
Heuwerbung mit spätem Mahdtermin und ohne wesentliche Düngung erhalten bleibt.
4. Schutzzweck
Die belegte Seltenheit und der
Gefährdungsstand zahlreicher Pflanzen und Tierarten, die gegebene
Mannigfaltigkeit der Pflanzengesellschaften und damit die Stabilität und
Repräsentativität dieses Mosaiks für den Naturraum Schönbuch-Glemswald, die
nachgewiesene synökologische Bedeutung im Zusammenhang mit der mittleren
Gebietsgröße belegen unzweifelhaft die Schutzwürdigkeit des Gebietes
„Rappenberg".
Die andererseits dargelegte
schleichende Gefährdung durch Brachfallen und die aktuelle Gefährdung durch
intensive Standbeweidung mit Pferden stehen im krassen Gegensatz zur natur- und
kulturhistorischen Bedeutung der Landschaftseinheit, die wiederum deren hohen
Erlebniswert zeigt und gleichzeitig die dringende Notwendigkeit zum Schutz
belegt.
Schutzzweck ist damit das
historisch bedingte Mosaik von Pflanzengesellschaften an extensiv gemähten
Südhängen, das Lebensraum für die zahlreichen Pflanzen und Tierarten des
Halbtrockenrasens, des zugehörigen Saums und Waldmantels bedeutet.
Schutzzweck des dienenden
Landschaftsschutzgebietes ist der Erhalt der Hochstammobstwiesen und ihrer
Salbei-Glatthaferwiesen.
Die Nutzung dieser Heuwiesen
(zweimalige Mahd, nicht vor Ende Juni) soll, soweit möglich, durch gezielte
Förderung unterstützt werden.
Durch Pflege in Form von
Entbuschung und Mahd (auch extensive Beweidung ist möglich) sollen die
historisch überkommene Waldgrenze wiederhergestellt und die mageren, trockenen
Steilhangwiesen in ihrer Wertigkeit erhalten werden.
5. Pflegemaßnahmen
Die hierzu notwendigen
Pflegemaßnahmen werden im Detail in einem Pflegeplan dargestellt, der dem o.g.
Schutzzweck dienen soll.
Wichtigste Arbeiten sind dabei:
-Entfernen von zu stark sich
ausbreitendem Gebüsch,
-Mähen der Halbtrockenrasen und
-Freistellen der historischen
Waldgrenze.
6. Literatur
SUKOPP, TRAUTMANN, KORNECK (1978):
Zum Gefährdungsgrad der Pflanzenformationen in der Bundesrepublik
Deutschland.-Beih. Veröff. Naturschutz und Landschaftspflege 11, Karlsruhe.
WITSCHEL, M. (1980):
Xerothermvegetation und die alpinen Vegetationskomplexe in Südbaden,
Landesanstalt f. Umweltschutz, Beih. 17
WESTRICH, P. (1989): Die
Wildbienen Baden-Württembergs, Eugen Ulmer Verlag
SCHENK, U. (1981):
„Vegetationskundliche Untersuchungen an den Westhängen des Rammert",
Zulassungsarbeit Tübingen
STADELMAIER, H. (1991):
Ornithologische Untersuchungen im gepl. NSG Rappenberg - Auftragsarbeit der BNL
Tübingen
SAUER, MICHAEL (19 ): Naturschutzgebiet „Rappenberg",
Auftragsarbeit der BNL Tübingen
SCHARFE, FRIEDERIKE (1992).
Nutzungskartierung des geplanten Naturschutzgebietes „Rappenberg"
(Weiler/Dettingen)
Tübingen, den 7.3.1995
Venth