4.299 Schönbuch-Westhang/Ammerbuch
Würdigung
zum Naturschutzgebiet „Schönbuch-Westhang/Ammerbuch“
1. Landschaftliche Situation
1.1. Geographische Lage
Das Naturschutzgebiet liegt im
Landkreis Tübingen und erstreckt sich entlang des südwestlichen Schönbuchrandes
zwischen der Gemeindegrenze Ammerbuch unterhalb Schloß Roseck und der
Kreisgrenze nordwestlich von Breitenholz.
Es ist etwa 459 ha groß und aus
verfahrenstechnischen Gründen vom anschließenden Schutzgebiet
„Schönbuch-Westhang/Tübingen" getrennt worden.
Das als alte Kulturlandschaft
überwiegend waldfreie Gebiet geht im Nordosten mit einem steilen Anstieg in die
bewaldete Stubensandsteinhochfläche des Schönbuchs über.
Seine westliche und südliche
Begrenzung findet es in den dichter besiedelten tieferen Lagen des Ammer- und
des Käsbachtales.
Die mittlere Höhendifferenz der
hügeligen, durch mehr oder weniger steile Hänge geprägten Landschaft beträgt
100 m (430-530 m üNN).
1.2. Geologie
Der im mittleren Keuper liegende
Schönbuchrand ist Teil des südwestdeutschen Schichtstufenlandes.
Die Schichten fallen nach Südosten
ein und sowohl Ammer wie auch Käsbach folgen dieser Richtung.
Aufgebaut werden die Hänge von
unterschiedlich widerständigen Schichten des Gipskeupers, des geringmächtigen
Schilfsandsteins - der nur kleinflächig ansteht - der Bunten Mergel und des
Stubensandsteins.
Der erosionsresistente
Stubensandstein bildet die Stufe zu den höhergelegenen Bereichen des
Keuperberglandes.
Er bringt mineralstoffarme,
flachgründige Böden hervor, die meist bewaldet sind.
Die bunten Mergel bauen die oberen
Hangbereiche auf.
Sie bestehen aus wechselnden
Schichten von mergeligen und sandigen Sedimenten.
Im oberen Bereich befinden sich
über wasserundurchlässigen Tonschichten Quellhorizonte.
Die sich leicht aufheizenden
dunklen Mergelböden bilden die ideale Voraussetzung für Weinbau.
Die flacheren Hangfußbereiche
hingegen liegen im Gipskeuper, der schwere, basenreiche Böden hervorbringt.
Diese Böden werden meist erst seit
der Einführung der schweren landwirtschaftlichen Maschinen ackerbaulich
genutzt.
1.3. Klima
Mit 700 mm Jahresniederschlägen,
einer mittleren Jahrestemperatur von 8,3° C und einer Jahresamplitude von 19,5°
C liegt das Gebiet im Übergang zwischen ozeanisch und kontinental geprägtem
Klima.
Spätfröste bis in den Mai sind im
Gebiet dennoch nicht selten und lassen daher den Anbau von Weinreben nur in
ausgewählten Expositionen zu.
Für das Kleinklima sind drei
Faktoren prägend:
Erstens die günstigen
Strahlungsbedingungen durch die südlich bis südwestlich exponierten Hänge,
zweitens die starke Erwärmung der
dunklen Mergelböden und
drittens die
Wärmespeicherkapazität der Weinbergmauern.
1.4. Potentielle natürliche Vegetation
Ohne den Bewirtschaftungseinfluß
des Menschen wäre das ganze Gebiet heute von Laubwäldern bedeckt.
Auf den ärmeren Böden der
Hochflächen würden Hainsimsen-Buchenwälder stocken.
In den unteren basenreichen,
wechselfeuchten Hangbereichen wüchsen
Waldlabkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwälder.
Auf den ganzjährig frischen Böden
der kleinen Täler fänden sich Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwälder.
Lokal würden sich an den
südexponierten Hängen wärmeliebende Eichenmischwälder, wie der subkontinentale
Fingerkraut-Eichenwald, etablieren.
1.5. Landnutzung
Das günstige Kleinklima des
Schönbuchrandes erlaubte schon früh eine intensive Nutzung durch den Menschen.
Die ursprünglich bewaldeten Hänge
wurden im 13. und 14. Jahrhundert gerodet und als Weinbauflächen genutzt.
Um 1400 gab es am Schönbuchrand
wohl kaum einen Hang, an dem nicht Weinbau betrieben wurde.
Überbleibsel aus dieser Zeit sind
die vielen Trockenmauern und die Terrassierung der Hänge.
Infolge des starken
Bevölkerungsrückganges und der schlechteren Absatzbedingungen während des
30jährigen Krieges ging der Weinbau im 17. Jahrhundert drastisch zurück.
Großflächig wurde nun von Wein-
auf Obstbau umgestellt - zunächst in Form von Baumäckern - wenig später mit
Einführung der Stallviehhaltung in Form der effektiveren Baumwiesen.
Eine neue Erwerbsquelle bildete im
19. Jahrhundert der Hopfenanbau, der seinen Höhepunkt zwischen 1894 und 1908
hatte.
Preisverfall, Schädlingsbefall und
zu hohe Arbeitsintensität ließen den Hopfenanbau wieder stark zurückgehen.
Eine bedeutende Rolle spielte
danach verstärkt bis Mitte des 20. Jahrhunderts der Anbau von Obst.
Streuobstwiesen als
Landschaftselement sind für die Schönbuchhänge und für die Tübinger
Stufenrandbucht also seit über 100 Jahren prägend.
Oberhalb Entringens ist die
Nutzung der Landschaft darüberhinaus von dem recht großen Gipssteinbruch
geprägt.
Ältere Abbauabschnitte davon sind
nahezu unverändert liegengeblieben und bieten heute trockene Felskuppen und
schattige Schluchten.
Im derzeit noch im Abbau und
großteils bereits wieder in Verfüllung (Erdaushub) befindlichen Teil kommt
unterhalb der Steilwand ein vom Hangdruckwasser gespeister Sohlentümpel vor,
der für Amphibien (Kreuzkrötenvorkommen) von überregionaler Bedeutung ist.
Als Ergebnis der Nutzungsarten im
Laufe der letzten 200 Jahre findet man heute eine äußerst abwechslungsreiche
Landschaft mit einer Vielzahl an Kleinstrukturen wie Böschungs- und
Abbruchkanten, Mauern und Hohlwegen.
2. Schutzwürdigkeit
2.1. Lage im Naturraum
Schönbuch und Rammert, die größten
zusammenhängenden Waldgebiete im Naturraum „Schönbuch und Glemswald" fußen
auf widerstandsfähigem Stubensandstein.
Die darunterliegenden weichen
Mergelschichten wurden, war die Decke erst angeschnitten, im Gebiet von dem
Flüßchen Ammer und dem Neckar leicht ausgeräumt.
So bildete sich in der Keuperstufe
eine recht breite und tiefe Bucht aus, in deren engstem Bogenteil und somit
beim Zusammenfluß der Gewässer die Stadt Tübingen liegt.
Der nördliche Bogen zwischen
Tübingen und Herrenberg, also der nach Süden und Westen exponierte
Schönbuchrand, bietet die hier vorgestellten warmen und offenen Hänge.
2.2. Pflanzenwelt
Streuobstwiesen sind die prägenden
Elemente des Schönbuchrandes.
Die heute noch kleinbäuerliche
Bewirtschaftung mit ihren kleinen Parzellen schuf ein feinstrukturiertes Mosaik
aus Salbei-Glatthaferwiesen, Fettwiesen, Weinbergen, Brachen mit
Schlehen-Liguster-Gebüschen, wärmeliebenden Säumen, Halbtrockenrasen und
Wacholderheide-Resten.
Eine besondere Bedeutung im Gebiet
haben Wiesen, die v.a. auf den Hangfuß- bis Mittelhangbereichen größere Flächen
einnehmen.
Bemerkens- und erhaltenswert sind
ihre vielfältigen Ausprägungen als Reaktion auf Standortbedingungen und
Wirtschaftsformen.
Sie reichen von der mastigen
Glatthafer-Wiesen-Gesellschaft mit Bärenklau und Löwenzahn in den Wiesentälchen
und den feuchten Kohldistel-Wiesen (teilweise noch mit Trollblume) bis zu der
magereren Gesellschaft, der Salbei-Glatthafer-Wiese in ihrer den
Halbtrockenrasen zuzurechnenden Ausbildung mit Esparsette (Onobrychis viciaefolia),
Salbei (Salvia pratensis) und Wundklee (Anthyllis vulneraria) und zahlreichen
weiteren buntblühenden und schützenswerten Pflanzen.
Sie bieten reiche Nahrungsquelle
und Brutraum für eine Vielzahl von Tierarten.
Geschützte und schonungsbedürftige
Pflanzen dieser Wiesen sind unter anderem:
Kugel-Teufelskralle (Phyteuma
orbiculare R 3), Echte Schlüsselblume (Primula veris R 5), Knöllchen-Steinbrech
(Saxifraga granulata R 5), Büschel-Glockenblume (Campanula glomerata R 5),
Bocksriemenzunge (Himantoglossum hircinum R 2), Bienenragwurz (Ophrys apifera R
3), Gewöhnliches Sonnenröschen (Helianthemum nummularium), Zypressen-Wolfsmilch
(Euphorbia cyparissias), Aufrechter Ziest (Stachys recta) und Schopfige
Kreuzblume (Polygala comosa).
Diese Arten charakterisieren die
Wiesen auch als „besonders geschützte Biotope" nach dem Biotopschutzgesetz
von 1991.
In den oberen, steileren
Hangbereichen werden sie abgelöst von ausgeprägten Halbtrockenrasen und ihren
Versaumungsstadien, in denen unter anderem Wärme- und Trockenheitszeiger, wie
die gefährdeten Arten:
Traubige Graslilie (Anthericum
liliago R3), Rauher Alant (Inula hirta R3), Arznei-Haarstrang (Peucedanum
officinale R3), Wiesen-Leinblatt (Thesium pyrenaicum R2), Kamm-Wachtelweizen (Melampyrum
cristatum R3), Weißes Fingerkraut (Potentilla alba R3), Kalkaster (Aster
amellus R5) und Karthäusernelke (Dianthus carthusianorum R5) vorkommen.
Als Relikt der ehemaligen
Schafweide hat sich an der Hangoberkante ein Wacholderheiden-Rest erhalten
können (z.B. bei Burg Müneck).
Eine weitere Besonderheit für den
Naturraum ist der Vegetationskomplex der Steppenheide im weiteren Sinn, also
des Mosaiks von Saum,- Gebüsch- und Waldgesellschaften auf den trockenen Bunten
Mergeln der Oberhänge mit Relikten aus der nacheiszeitlichen Wärmezeit.
Dieses kleinräumige Nebeneinander
von versaumten Halbtrockenrasen und lichten, wärmeliebenden Eichenwäldchen
weist die rarsten Kostbarkeiten der weiteren Umgebung aus Fauna und Flora auf:
Purpurklee (Trifolium rubens R 3),
Blaßgelber Klee (Trifolium ochroleucon R 3), Arzneihaarstrang (Peucedanum
officinale R 3), Bocksriemenzunge (Himantoglossum hircinum R2),
Sichelblättriges Hasenohr (Bupleurum falcatum), Hirsch-Haarstrang (Peucedanum
cervaria R 5), Ästige Graslilie (Anthericum ramosum R 5), Traubige Graslilie
(Anthericum liliago R 3), Samt-Rose (Rosa villosa), Bibernell-Rose (Rosa
pimpinellifolia), Gelber Zahntrost (Odontites lutea R 3), Rauher Eibisch
(Althaea hirsuta R 2), Fliegen-Ragwurz (Ophrys insectifera R 3), Weißes
Fingerkraut (Potentilla alba R 3), Gewöhnliche Pechnelke (Lychnis viscaria R
3), Kreuz-Enzian (Gentiana cruciata R 3) und Männliches Knabenkraut (Orchis
mascula R3).
Die hangaufwärts an die offene
Landschaft anschließenden Waldgebiete zeichnen sich, soweit sie in das
Naturschutzgebiet aufgenommen worden sind, durch Vorkommen von Eiche,
Hainbuche, Elsbeere, Winterlinde neben Strauch- und Staudenarten aus den
Trockensäumen ihrer unteren Ränder aus.
Sie werden größtenteils nicht oder
wenig wirtschaftlich genutzt und nehmen im Naturhaushalt des Gebietes einen
nicht unbeträchtlichen Stellenwert ein.
Beispielsweise sind sie
bevorzugter Nahrungsraum der im Gebiet vorkommenden Spechtarten, bieten
Nistmöglichkeiten und in ihrer Strukturvielfalt, Lichtigkeit und
Artenzusammensetzung, Lebensraum für zahlreiche vom Aussterben bedrohte
Tierarten.
Spechte gelten beispielsweise als
Zeigerarten für die Naturnähe eines Waldes.
Sie reagieren sehr empfindlich auf
Veränderungen der Baumarten, der Stammdurchmesser und sind angewiesen auf
Vorhandensein von stehendem, morschem Holz.
Die in das Schutzgebiet mit
aufgenommenen Waldgebiete am Rande des großen zusammenhängenden,
dahinterliegenden Waldes Schönbuch zeichnen sich einerseits durch diese
naturhaushaltlich wichtige Randlage, andererseits aber auch durch ihre
Vegetationskundliche Einstufung als naturnahe Waldgesellschaften und zum Teil
dazuhin noch durch ihr hohes Alter aus.
2.3. Tierwelt
Vögel
Die Hänge des Schönbuchrandes, die
mit Streuobstbäumen bestanden sind, beherbergen mit 50 Brutvogelarten eine
ungewöhnlich reiche Avifauna.
Insbesondere die Obstwiesen in
verschiedener Altersstruktur mit vielen Höhlenangeboten und in abgelegener
Seitentälchen-Lage, verbunden mit nahrungsreichen Wiesen, Säumen und Gebüschen
und die lichten, warmen Eichen-Kiefernbestände an der Hangoberkante sind
unabdingbare und selten gewordene Voraussetzungen für die Besiedlung durch die
Höhlenbrüter:
Wendehals R 2, Mittelspecht R 2,
Schwarzspecht R 5, Buntspecht, Grauspecht R5, Grünspecht R5, Hohltaube R2,
Gartenrotschwanz R3, Kleiber, Halsbandschnäpper R2.
Sie sind auf ein ausreichendes
Angebot an Totholz im Brutrevier angewiesen.
Sie brauchen zusätzlich ein
genügendes Angebot an Insekten, Regenwürmern und anderer tierischer Nahrung,
die sie in den extensiv genutzten Wiesen und den angrenzenden Rainen und
Böschungen reichlich finden.
Als Besonderheit ist der
Halsbandschnäpper zu erwähnen.
Sein Vorkommen in Tübingen liegt
an der Westgrenze des Gesamtareals der Art und hierbei in einem inselartigen
Vorposten.
Er ist angewiesen auf lichte
Buchen- oder Eichenwälder oder auch Streuobstbestände vergleichbarer Struktur.
Seine Bestandsabnahme seit den
letzten Jahrzehnten ist unter anderem auf den Rückgang dieser Habitate
zurückzuführen, nicht zuletzt aber auch auf die Anwendung von Insektiziden.
Für den Bereich um Breitenholz muß
auf das Vorkommen des Braunkehlchens besonders hingewiesen werden.
Es benötigt für eine erfolgreiche Brut
extensiv genutztes Feucht-Grünland.
Düngung, Herbizideinsatz und zu
früher Mahdtermin wirken sich negativ auf das Nahrungsangebot aus.
Die Talwiesen „hinter"
Breitenholz sind in dieser Hinsicht noch recht gut erhalten, befinden sich
jedoch teilweise bereits im Übergang zu sehr stark gedüngten Wiesen.
Extensivierung dieser Flächen
brächte der noch erhaltenen Population die überlebensnotwendige Stabilität.
Das Brüten bzw. regelmäßige
Erscheinen von seltenen Beutegreifern wie Habicht R5, Sperber R5, Baumfalke R2
und Wanderfalke R2 ist ein Indiz für die insgesamt hohe Vogeldichte des
Naturraumes.
In den Weinberg- und Wiesenbrachen
siedeln überwiegend Boden- und Strauchbrüter (unter anderem: Rebhuhn R2).
Jedoch nimmt auch deren Arten- und
Individuenzahl mit zunehmender Verbuschung ab, wogegen sich Verzahnung von
genutzten (Streuobst)-Wiesen mit ungenutzten als populationsbegünstigend
auswirkt.
Wildbienen
Die Wildbienenpopulation der
Keuperhänge zeigt eine mit den Vogelarten vergleichbare Vielfalt.
Es wurden 119 Bienenarten
nachgewiesen, darunter 32 aus der Roten Liste.
Der Anteil der auf nur bestimmte
Nahrungspflanzen spezialisierten Arten ist besonders hoch.
Die meisten Wildbienen sind auf
reichstrukturierte Landschaften angewiesen, mit buntblühenden Wiesen oder
Hochstaudenfluren als Nahrungshabitate und offenen Bodenflächen,
Ruderalstellen, Totholz oder Trockenmauern als Nisthabitate.
Die stark gefährdete Anthophora
aestivalis, R 2, baut ihre Nester beispielsweise nur in besonnten Abbruchkanten
und wird v.a. gefährdet durch aufkommendes Gehölz oder gar Aufforstung ihres
Nisthabitats.
Dabei ist sie in ihrer
Standortwahl sehr konservativ, das heißt, sie breitet sich nicht ohne weiteres
auf angebotene Ersatzstandorte aus.
Heuschrecken
Von den 19 im Gebiet vorkommenden
Heuschreckenarten, darunter 2 aus der Roten Liste, sind 18 wärme- und
trockenheitsbedürftige Arten.
Die meisten Arten findet man in
den natürlich gewachsenen Waldrändern, in den unverbuschten Weinbergbrachen
(darunter die Westliche Beißschrecke) und in den Salbei-Glatthafer-Wiesen.
Schmetterlinge
Tagfalter benötigen in ihrem
Lebensraum das Vorhandensein mehrerer Faktoren im Aktionsraum der jeweiligen
Art.
Dazu gehören: Raupennahrung,
Falternahrung, Vorhandensein von „Rendezvous"- und Schlafplätzen,
Überwinterungsplätzen für Raupen, Puppen oder Falter neben den allgemeinen
klimatischen Anforderungen einer Art.
Im geplanten Naturschutzgebiet
konnten 53 verschiedene Tagfalterarten, davon 27 von der Roten Liste,
nachgewiesen werden.
Eine davon, der Dunkle
Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea nausithous) ist sogar europaweit
bedroht und seine noch vorhandenen Lebensräume müssen nach EG-Richtlinie
europaweit unter Schutz gestellt werden.
Die Wiesen der Gewanne:
„Waldwiesen", „Blaier", „Hinteres Härensloch", „Neuen" sind
für diese besonders stark gefährdete Art von großer Bedeutung.
Quellaustritte werden im Gebiet
von Kohldistel-Glatthaferwiesen mit Großem Wiesenknopf besiedelt, sie werden
Mitte Juni gemäht (nicht alle zum selben Zeitpunkt, manche nur alle zwei Jahre)
und im August stehen schon wieder und immer noch Eiablagepflanzen zur
Verfügung, so daß die Raupen noch rechtzeitig vor dem Winter die Ameisenbauten
erreichen, in denen sie parasitisch weiterleben.
Im Gebiet sind die für die (gefährdeten)
Tagfalterarten (und auch andere Insektengruppen, wie die Wildbienen)
günstigsten und damit für das Naturschutzgebiet unverzichtbaren Lebensräume:
die Halbtrockenrasen im oberen Hangbereich, die mageren
Salbei-Glatthaferwiesen, deren frühe Entwicklungsstadien nach Aufgeben der Mahd
(also Mahd im Turnus von 2-3 Jahren), die feuchten Kohldistel-Wiesen und die
Wiesen mit Vorkommen des Großen Wiesenknopfes (Sanguisorba officinalis), die
Kleinstrukturen wie Böschungen, Trockenmauern und freie Bodenplätze.
Schnecken
Die Untersuchung der
wärmeliebenden Land-Gehäuseschnecken-Arten, der sogenannten
„Heideschnecken" (Kulturfolger wie Weinbergschnecke oder die Wegschnecken
sind nicht von naturschützerischer Bedeutung im engeren Sinne) ergab, daß diese
Kleinschnecken wegen ihrer geringen Aktionsradien in besonderem Maße von
Biotopzerschneidung (stark frequentierte Wege, biozidbehandelte Grundstücke)
und Biotopzerstörung auch im kleinen Maßstab (Aufforstung-, Ausbringen von
Gülle, Überbauung) betroffen werden.
Die seltensten und bedeutendsten
Arten unter ihnen: Granaria frumentum, Helicella itala, Zebrina detrita,
Candidula unifasciata benötigen offengehaltene, warme Vegetationsstrukturen,
also Trockenrasen und Halbtrockenrasen mit lockerem Boden, die nicht mehr als
einmal im Jahr durch Mähen oder Entbuschen gestört werden.
Besonnte Böschungen, Hohlwege,
auch der Hangfuß sind existentielle Lebensräume dieser Arten.
Verdichtung des Bodens durch
Koppelhaltung von Nutztieren und „Querfeldeintourismus" sind hier der
ökologischen Wertigkeit abträglich.
3. Schutzzweck
Schutzzweck ist der Erhalt des auf
über hundert Hektar ausgedehnten, geschlossenen, fast ununterbrochenen
Streuobstwiesengürtels um den Schönbuch mit mehreren tausend Hochstammbäumen,
ihrer Altersstruktur inklusive Erhalt von Totholz und Ersatz abgehender Bäume
durch ortstypische Sorten oder Wildobstbäume.
Der Wert des gesamten Biotops
hängt dabei wesentlich auch vom Erhalt der angrenzenden Streuobstwiesen und
Trockenhänge auf Tübinger Gebiet ab.
Die Hänge am Südwestrand des
Schönbuchs beheimaten noch den alten, reich strukturierten Kultur- und
Lebensraum, in dem riesige, wenig erschlossene Obstbaumwälder in sonnigwarmer
Lage günstig verzahnt sind mit Salbei-Glatthafer-Wiesen, Weinbergbrachen, mit
Mäuerchen, Hohlwegen, Hecken, mit natürlichen Waldrändern aus wärmeliebendem
Saum und Gebüsch, mit häufig anschließendem, natürlich aufgewachsenem
Eichen-Elsbeeren-Wald oder naturnahem Wald von hohem Alter.
Der seither kaum durch
Flurbereinigung oder durch weitgreifende bauliche Maßnahmen wesentlich gestörte
Lebensraum (Ausnahme ist der Entringer Steinbruch) ist für die Zukunft dennoch
gegen auch heute schon vermehrt auftretende Bauabsichten (Wochenendhäuschen,
Freizeitanlagen, Wegebau) oder landwirtschaftliche Intensi-vierungsbestrebungen
(Umbruch zu modernen Weingärten, vermehrte Düngung, häufigerer Wiesenschnitt
zur Silagegewinnung) aber auch gegen zunehmende Störungen durch
„Querfeldein-Sportarten" aller Art zu schützen.
Dies kann ein Landschaftsschutzgebiet
nicht leisten.
Obwohl diese wertvolle,
erhaltungswürdige Landschaftsstruktur ganz überwiegend durch die
Wirtschaftsweise früherer Jahrhunderte von den hier arbeitenden Menschen
geschaffen wurde, bedarf es, um sie zu erhalten, begleitender behördlicher
Schutzmaßnahmen, da die Freizeitansprüche unserer Gesellschaft und
marktwirtschaftlich orientierte Nutzungsintensivierung teils zu einer
Verarmung, teils sogar zu einer Schädigung der Strukturen und Merkmale führen
können.
Die Salbei-Glatthafer-Wiesen
erfahren derzeit landesweit eine zunehmende Verdrängung durch Nutzungsänderung,
meistens eine Nutzungsintensivierung, häufig auch Brachfallen.
Am Schönbuchrand sind noch größere
Flächen dieser wertvollen Wiesengesellschaft erhalten.
Zusammen mit den Halbtrockenrasen
und den jeweiligen Versaumungsstadien bis zur zugehörigen Waldgesellschaft
stellen sie den Kern der botanisch hochwertigen Flächen dar.
Dieses Vegetationsmosaik kommt nur
auf sehr wärme-begünstigten, trockenen Standorten vor und ist auf den
südexponierten Steilhängen zwischen Tübingen und Herrenberg besonders reich
ausgebildet.
Alle vorhandenen
Grünlandgesellschaften müssen vor Intensivierung in Form von vermehrter
Düngergabe und zu häufigem, zu frühem oder ausbleibendem Schnitt, aber auch vor
zunehmender Koppelhaltung von Haustieren geschont werden.
Insbesondere Umbruch, Aufforstung
aber auch Trittschäden im Bereich der Halbtrockenrasen würden das Ökosystem
hier schwächen.
Im Bereich des Waldes ist auf den
Erhalt und die Pflege der naturnahen Waldgesellschaften mit standortgerechten
und einheimischen Baumarten zu achten, wobei das Alter der Bestände ein
Höchstmaß erreichen soll und die seitherige Struktur bewahrt bzw. verbessert
werden soll.
Schutzzweck ist auch die Erhaltung
der artenreichen Tierbestände (Vögel, Reptilien, Amphibien, Insekten und
Schnecken sind diesbezüglich eingehend untersucht bzw. bekannt) und ihrer
Lebensraumansprüche.
Die Anwesenheit des Menschen im
Gebiet muß besonders in der Balz und Brutzeit der Vögel auf das Notwendige im
Rahmen der Bewirtschaftung beschränkt bleiben.
Insbesondere Freizeitnutzung muß
hierauf verstärkt Rücksicht nehmen.
Durch das Naturschutzgesetz für
Baden-Württemberg (§24 a) sind zwar die meisten der schützenswerten im Gebiet
vorkommenden Pflanzen-Gesellschaften bereits seit 1991 vor Veränderungen zum
Schlechteren geschützt, sie sind jedoch dennoch Einflüssen genannter Art
ausgesetzt, solange sie nicht als solche deklariert sind und danach in ein
Schutz- und Pflegekonzept eingebunden werden, was ebenfalls in einem
Landschaftsschutzgebiet nicht so verwirklicht werden kann.
Schutzzweck ist auch die Erhaltung
der Arten und Lebensräume, die der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai
1992 über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden
Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, kurz: FFH-Richtlinie) und
der vorangegangenen Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die
Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) in besonderem Maße
entsprechen.
Nach den dortigen Anforderungen
kommen im Schutzgebiet folgende Arten in ihren Lebensräumen vor:
Vögel
Grauspecht (Picus incanus),
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis), Neuntöter (Lanius collurio), Rotmilan
(Milvus milvus), Schwarzspecht (Dendroocopus martius) und Mittelspecht
(Dendrocopus medius)
Schmetterlinge
Dunkler
Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea nausithous),
sowie folgende Lebensräume:
Trespen-Schwingel-Kalk-Tockenrasen
mit bemerkenswerten Orchideen (prioritär)
Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen,
Formationen von Juniperus communis, magere Flachland-Mähwiesen sowie
Labkraut-Eichen-Hainbuchen-Wälder.
Das gesamte Gebiet gehört zu einem
europäischen Netz der Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse.
Die Ausweisung eines
Naturschutzgebietes soll es ferner erlauben, staatliche und europäische
Finanzmittel bei der Landschaftspflege mit dem Ziel der Extensivierung und
Pflege bzw. zur Erhaltung und Nachpflanzung beispielsweise von Obstbäumen
einzusetzen.
4. Gefährdung
Eine Gefährdung der vorhandenen
Landschaftstruktur liegt in der zunehmenden Nutzungsaufgabe der extensiv
bewirtschafteten Flächen.
Aufgelassene Weinberge nehmen
zunächst an Artenvielfalt enorm zu, entwickeln sich größtenteils zu
Halbtrockenrasen mit Ruderalarten, verbuschen und verarmen aber nach
langjähriger Brache extrem an Pflanzen- und Tierarten.
Gerade die durch verschieden junge
Sukzessionsstadien heterogenen Weinbergbrachen böten mit ihrem Blütenreichtum
ein hervorragendes Nahrungshabitat für Wildbienen und andere Insekten.
Auch besitzen sie für viele
wärmebedürftigen Tiere und Pflanzen wichtige Funktionen als Inseln zwischen
bewirtschafteten Grundstücken.
Auf den traditionell zweischürigen
Salbei-Glatthafer-Wiesen wird vielfach nur noch einmal gemulcht, d.h., das
Mähgut wird zum Verrotten auf der Wiese gelassen.
Das Artenspektrum verschiebt sich
zugunsten von anspruchslosen Arten (z.B.Gräsern) und zum Schaden vieler
blütenbesuchender Insekten.
So sind auch die hier vorkommenden
Arten: Wundklee, Gewöhnlicher Dost, Thymian, Hufeisenklee und Futter-Esparsette
unersetzliche Futterpflanzen für im Gebiet nachgewiesen Schmetterlingsarten.
Nachteilig für die meisten
Wildbienenarten wirkt sich der zu frühe Schnitt vor Juni aus, insbesondere
dann, wenn großflächig zum gleichen Zeitpunkt gemäht wird.
Sowohl Fauna wie auch Flora leiden
unter Ausbringung von Bioziden aller Art auch in den benachbarten Weinbergen.
Mit den vor dem Niedergang der
Weinwirtschaft angelegten Weinbergen teilen die neuen Anlagen weder deren
Artenvielfalt noch deren strukturanreichernde Wirkung auf den Gesamtlebensraum.
Zumindest eine Beschränkung auf
die Pflanzenschutzanwendungsverordnung in Naturschutzgebieten ist im Gebiet
notwendig.
Langfristig besteht die Gefahr,
daß der Obstbaumbestand allmählich abnimmt.
Häufig wird versäumt, zum Erhalt
des Bestandes junge Hochstämme nachzupflanzen.
Dabei ist es allerdings wichtig,
daß abgegangene Bäume möglichst lange als Totholzanbieter stehengelassen
werden.
Eine weitere Gefahr durch Nutzungsintensivierung
ist vorwiegend auf den sich immer weiter ausdehnenden kleingärtnerisch
genutzten Flächen (Gütle) zu beobachten.
Der häufige Schnitt mit dem
Rasenmäher läßt Wiesengesellschaften an blütentragenden Kräutern verarmen.
Zudem wird die einheimische Flora
durch Einbringen von Exoten in die Gärten verfremdet.
Nicht zuletzt werden Hütten und
Zäune gebaut (Störung der Vegetation, Anwesenheit des Menschen bis in späte
Stunden, Einbringen von Fremdstoffen (Baustoffe) in die Landschaft).
Die mikroklimatisch wichtigen
Trockenmauern werden in den verbuschten Bereichen zunehmend beschattet und
können ihre für viele Insekten und Reptilien notwendige Funktion als
Wärmespeicher nicht mehr ausüben.
In den intensiv genutzten und
besonders in den neu angelegten Weinbergen und Gärten besteht jedoch häufig die
Tendenz zum Beton-Verfugen der Natursteinmauern (womit sie ihre ökologische
Funktion jedoch größtenteils verlieren) oder in der Neuanlage fugenloser
Mauern.
Der historisch gewachsene Waldrand
mit seinen warmen Saum- und Gebüschzonen bildet einen struktur- und
artenreichen Übergang zwischen naturnahen eichen- und elsbeerenreichen Wäldern
und dem Offenland.
Er wird stellenweise durch z.T.
illegale Aufforstungen der angrenzenden Wiesenflächen dieser Funktion beraubt.
Hier wäre in jedem Fall Pflege in
Form von Wiederherstellen der noch vorhandenen historischen Strukturen
angezeigt.
5. Schutzmaßnahmen, Pflege und Entwicklung
Ziel ist es, den alten, historisch
gewachsenen Kulturraum in seiner Struktur zu erhalten und damit die an diesen
Lebensraum angepaßten, selten gewordenen Lebensgemeinschaften von Tieren und
Pflanzen zu schützen.
Ziel ist es außerdem, auf den
Streuobstwiesen die traditionelle, extensive Nutzung aufrechtzuerhalten.
Dies beinhaltet zweimalige Mahd
der Wiesen mit Abfuhr des Mähgutes.
Der erste Schnitt sollte nicht vor
der Blühzeit (Orientierungspflanzen sind Wiesenfuchsschwanz, Glatthafer und
Wiesensalbei), also etwa Mitte Juni erfolgen, um Pflanzen und Insekten genügend
Zeit für ihre Entwicklung zu lassen.
Dennoch ist eine Staffelung der
Pflegeintensität, des Schnittzeitpunktes von Wiesen und Nachpflanzen von Bäumen
bei gleichzeitigem Erhalt abgegangener Einzelbäume für die Vielfalt bedeutend.
Halbtrockenrasen,
Versaumungsstadien und Gebüsche sollen eng verzahnt nebeneinander vorkommen;
flächige Gebüschausbreitung muß allerdings von Zeit zu Zeit zurückgedrängt
werden.
Dies gilt auch für Raine und
Böschungen, Trockenmauern und Abbruchkanten.
Pestizideinsatz (auch in der
Nachbarschaft), Koppeltierhaltung oder häufiges Mähen liefen dem Schutzzweck
ebenso zuwider wie Brachfallen und Aufforsten von Wiesen.
In den Weinbergbrachen sollte
durch kleinflächig unterschiedliche Pflegemaßnahmen die vorhandene Vielfalt der
Brachestadien von Ruderalfluren, Magerrasen, wärmeliebenden Säumen und
Gebüschen erhalten werden.
Pflegeziel der
Naturschutzverwaltung wird sein, daß die Hänge nicht großflächig verbuschen.
In einigen bereits jetzt stark
verbuschten Bereichen soll Entfernen oder Zurückdrängen der Gehölze gefördert
werden.
Raine und Böschungen mit ihrem
reichen Insektenvorkommen dürfen keiner Säuberungsaktion (Pestizideinsatz oder
Abflämmen) unterzogen werden.
Insbesondere die hier vorkommenden
Ameisenkolonien sind wichtige Nahrungsquellen für die brütenden Spechte und
dürfen daher in der Regel nicht übergittert werden.
Kleinstrukturen sollen aber auch
nicht einheitlich brachfallen, sondern nach Möglichkeit zu unterschiedlichen
Zeitpunkten gemäht werden.
Im Rahmen der Pflegemaßnahmen sind
auch beschattete Trockenmauern und Abbruchkanten nach Kräften wieder
freizulegen, da sie eine wichtige Bedeutung als Wärmeinseln für viele
wärmebedürftige Organismen haben.
Eine weitere Ausdehnung der
kleingärtnerisch genutzten Flächen und modernen Weinberge bedürfte der Prüfung,
inwieweit sie gesetzlich geschützte Biotope wie beispielsweise Trockenrasen,
Halbtrockenrasen, Säume und Gebüsche zurückdrängen und beeinträchtigen könnten.
Sie kann daher nicht schlechthin zugelassen,
sondern nur bei Rücksichtnahme auf gesetzlich geschützte Biotope realisiert
werden. (Diese Rechtslage besteht auch bereits vor der Gültigkeit der
Naturschutzverordnung).
Für die brachliegenden Wiesen, die
nach §24a geschützter Biotope, die verbuschten Hangbereiche und die ins
Offenland vorgedrungenen Waldränder soll ein Pflegeplan die notwendigen
Maßnahmen festlegen.
6. Zusammenfassung
Strukturreichtum und Artenfülle in
einer noch weitgehend in historischer Form erhaltenen Kulturlandschaft sind die
Hauptkriterien für die Unterschutzstellung des Schönbuch-Westhanges, wobei vor
allem die „extrem stark gefährdeten Vegetationstypen", die Trocken- und
Halbtrockenrasen geschützt werden müssen.
Die Faunenvielfalt,
stellvertretend und aufgrund ihres Zeigerwertes sind Vögel, Schmetterlinge,
Schnecken, Heuschrecken und Wildbienen untersucht worden, zeigt darüberhinaus,
daß der Lebensraum zahlreiche Brut- und Nahrungsnischen bietet und dies in
hoher Dichte.
Soll dieser vom traditionell
wirtschaftenden Menschen geschaffene Lebensraum für Pflanzen und Tiere erhalten
werden, so muß zum einen die seitherige, extensive Wirtschaftsweise beibehalten
werden, und zum anderen die ehemalige, schonende Bewirtschaftung in den Lagen,
die in den letzten Jahrzehnten aufgelassen worden sind, durch Entbuschen und
Mähen entsprechend der zur Verfügung stehenden Tat- und Finanzkraft wieder
aufgenommen werden.
Neuanlage von Weinbergen
(außerhalb der in der Schutzgebietskarte markierten Flächen) oder von Gärten,
Umnutzung zu Standweiden oder Wochenendgrundstücken oder Aufforstungen würden
die durch traditionelle Bewirtschaftung geschaffene hohe ökologische Wertigkeit
außerordentlich nachteilig verändern.
Das teilweise im
Landschaftsschutzgebiet „Schönbuch" (Schutz des Landschaftsbildes),
teilweise auch im Naturpark „Schönbuch" (Schutz der Erholungsfunktion der
Landschaft) liegende Naturschutzgebiet „Schönbuch-Westhang /Ammerbuch"
verfolgt über die Ziele dieser Schutzinstrumente hinaus vorrangig den Schutz
und die Pflege von Flora und Fauna des Gebietes.
Die erforschten und hier
dargelegten Daten und ökologischen Zusammenhänge sind die Grundlagen, die ein
Pflegeplan im Einzelnen umsetzen wird.
Nach dem gesetzlichen Auftrag und
dem landschaftspflegerischen Potential bezüglich Arbeitskräften und
Haushaltsmitteln soll in diesem Naturschutzgebiet eine Kulturlandschaft
erhalten werden, die bei größtmöglicher lebensraumtypischer Vielfalt die
Nutzungsgeschichte der Schönbuchhänge auch in späteren Zeiten noch ablesen
läßt.
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Venth