HMO ![]() | ||||||||||||||||||
| In der Hochwassermeldeordnung des Landes Baden-Württemberg (HMO) sind für ca. 55 Wasserstandspegel sogenannte Meldewasserstände festgelegt, bei deren Überschreitung die zuständigen Behörden und Dienststellen informiert werden. | ||||||||||||||||||
Hochwassermeldeordnung (HMO) | ||||||||||||||||||
| nur bei HMO-Pegel: | ||||||||||||||||||
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MEZ ![]() | ||||||||||||||||||
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Die HVZ veröffentlicht ihre Mess- und Vorhersagedaten im MEZ-Zeitbezug. MEZ steht für Mitteleuropäische Zeit. Bitte beachten Sie: Sommerzeit (MESZ) = MEZ + 1 Stunde | ||||||||||||||||||
HW/HQ ![]() | ||||||||||||||||||
| nur bei Pegel mit Abschätzung: | ||||||||||||||||||
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