1.145 Kalksklinge
Würdigung
Zusammenfassung (Auszug)
Über die Besonderheit der Kalktuffelsen
hinaus stellt sich die Kalksklinge als eindrucksvoller, naturnaher
Landschaftsteil dar.
Der landschaftliche Reiz, den die
steile, teils felsige Klinge, der kleine Bachlauf, der sich über Felsbrocken
ergießt und dazwischen hindurch windet und der in seiner Moos-, Kraut- und
Baumschicht naturnahen Pflanzenbestand ausstrahlt, lassen auch aus dieser Sicht
den besonderen Wert der Klinge deutlich werden.
Gesamttext
Die naturräumliche Einheit der
Schwäbisch-Fränkischen Waldberge umfaßt als Untereinheiten den Vorderen
Mainhardter Wald und die Waldenburger Berge.
Im Bereich des geplanten
Naturschutzgebietes „Kalksklinge" bildet die Ohrn die natürliche Grenze
beider Einheiten.
Die Ohrn, als linke Nebenbäche aus
den Hängen des Mainhardter Waldes kommend, hat mehrere Zuflüsse, die sich in
den Schichtstufenrand der Keuperhöhen in markanten Klingen eingeschnitten
haben.
Eine dieser Klingen ist die
„Kalksklinge", die nördlich von Frohnfalls ihren Ursprung hat.
Der „Kalksklingenbach" mündet
dann südlich von Untersteinbach.
Die Kalksklinge ist somit der
natürlichen Einheit des Vorderen Mainhardter Waldes zuzurechnen.
Die Hochflächen des Mainhardter
Waldes werden vom Stubensandstein eingenommen, während die Ohrn im fraglichen
Bereich im Gipskeuper verläuft.
Entsprechend haben die in die Ohrn
mündenden Bäche die Keuperschichten der Oberen und Unteren Bunten Mergel mit
dem Kieselsandstein und den Schilfsandstein durchflossen.
Die große Besonderheit des
„Kalksklingenbaches" ist es dabei, daß sein Quellwasser recht viel
gelösten Kalk aufgenommen hat, der sich nach kurzem oberirdischem Lauf in Form
von Kalktuff wieder abschneidet und seit langen Jahren abgeschieden hat.
Hierbei sind beim
„Kalksbrunnen" recht mächtige und für diesen Landschaftsteil sehr
ungewöhnliche Kalktuffelsen entsatnden.
An einem der Felsen, der weiterhin
von Quellwasser überrieselt wird, wächst eine Kalkrinne noch laufend weiter.
Diese Kalkfelsen stellen einen
besonderen Lebensraum dar, der eine spezielle Lebensgemeinschaft von Pflanzen
beherbergt.
Es sind zwar keine große Pflanzen,
die auf dem blanken Stein nicht zu wachsen vermöchten, sondern Moose und Farne.
Besonders typisch ist das
Kalkintermoos (Cratoreurum commutatum), das der Kalktuff-Quellflur-Gesellschaft
den Namen gegeben hat (Cratoneurion- Pflanzengesellschaften).
Unter den Farnpflanzen ragt die
Hirschzunge (Phyllitis scolopendrium) heraus.
Sie hat hier ein kleines und daher
gefährdetes Vorkommen abseits ihrer sonstigen Verbreitungsschwerpunkte im Bereich
des Muschelkalks und vor allem des Weißen Jura der Schwäbischen Alb.
Aus wisseenschaftlichen und
ökologischen Gründen besitzt daher der Kalksbrunnen besondere Bedeutung.
Über die Besonderheit der
Kalktuffelsen hinaus stellt sich die Kalksklinge als eindrucksvoller,
naturnaher Landschaftsteil dar.
Nur ein schmaler Fußpfad zieht
sich von unten her in die Klinge bis zum Kalksbrunnen.
Ein befahrbarer Holzwirtschaftsweg
bildet die obere deutliche Grenze der Klinge.
Stellenweise werden die sehr
steilen Hänge von großen Sandsteinbrocken bedeckt, die vielfach ebenfalls von
Moosen überzogen sind.
Im Waldbestand überwiegt die
Rotbuche.
Zum Klingengrund hin finden sich
auch Eschen und vereinzelt Bergulmen, die den Charakter eines Schluchtwaldes
vermitteln.
Randlich sind auch wenige Eichen
und Weißbuchen anzutreffen.
Einige Bereiche der Klinge sind
allerdings durch Schaffung von Fichtenreinbeständen in ihrer naturnahen
Waldbestockung stark gestört und deshalb nicht in das Naturschutzgebiet
einbezogen.
Der landschaftliche Reiz, den die
steile, teils felsige Klinge, der kleine Bachlauf, der sich über Felsbrocken
ergießt und dazwischen hindurch windet und der in seiner Moos-, Kraut- und
Baumschicht naturnahen Pflanzenbestand ausstrahlt, lassen auch aus dieser Sicht
den besonderen Wert der Klinge deutlich werden.
Auch im Rahmen der landesweiten
Kartierung biologisch-ökologisch wertvoller Biotope (Biotopkartierung) wurde
die Klinge erfaßt und vorgeschlagen, sie unter Naturschutz zu stellen.
Zur Erhaltung der standortgerechten
Laubholzbestockung wurde die dazu erforderliche forstliche Nutzung und
Bewirtschaftung durch eine Schonwalderklärung der Forstdirektion Stuttgart
geregelt, die in die Naturschutzverordnung übernommen wird.
Weitere Bestimmungen sind zum
Schutz und zur Erhaltung der Flora und Fauna der Klinge und der geologischen
und gleichzeitig ökologischen Besonderheiten vorzusehen.