2.066 Erlachsee
Würdigung
des geplanten Naturschutzgebietes „Erlachsee", Stadtkreis
Karlsruhe
Das geplante Naturschutzgebiet
„Erlachsee" liegt in der Kinzig-Murg-Rinne, einer ehemaligen
Flußlandschaft, die durch Verlandung kaum noch offene Wasserflächen aufweist.
Insbesondere aber die Wälder, wie
hier der unter Landschaftsschutz stehende und das geplante Naturschutzgebiet
umgebende Oberwald, weisen in Teilflächen noch einen auenartigen Charakter auf.
In den Grabenrändern sind
vereinzelt noch Reste der typischen Ufervegetation dieser ehemaligen Flußaue zu
finden.
In diesem Gebiet war vor dem Krieg
durch den Autobahnbau eine Trockenbaggerungsfläche entstanden, die ca. 2 m
tiefer wie der umgebende Wald liegt.
Durch den wechselfeuchten Standort
ist diese Fläche forstwirtschaftlich nicht mehr nutzbar, so daß selbst robuste
Pappelarten sterben.
Hieraus ergab sich auf Anregung
des Staatlichen Forstamtes Karlsruhe die Fragestellung, ob nicht im Bereich der
abgestorbenen Pappeln durch vorübergehende Kiesnutzung ein differenziert
gestaltetes Gewässer angelegt werden könne, an dem sich bedrohte und stark
gefährdete Lebensformen von selbst wieder ansiedeln.
Dieses Planungsziel soll durch die
Gestaltung der folgenden Biotoptypen erreicht werden:
1.) Durch Gliederung der Uferlinie
sind gedeckte Buchten, Inseln und Halbinseln entstanden, die einer Vielfalt von
Tier- und Pflanzenarten verschiedene Nahrungs- und Brutbiotope bieten.
So ist durch flache Ausformung der
Uferböschungen die Möglichkeit zur Bildung einer Schilfzone gegeben.
In ihr sollen eine Vielzahl von
Vogelarten, Insekten und Amphibien leben u. a. auch die in der Roten Liste
Baden-Württemberg als existenzbedroht aufgeführten Vogelarten wie Haubentaucher
(bereits Brutvogel 1980), Wasserralle, Rohrsänger u. a. m.
Im Bereich der Baumstumpen und der
überhängenden Ufervegetation finden Entenvögel geeignete Brutstätten.
So ist bereits ein Brutversuch der
Reiherente erfolgt, die im Stadtkreis noch nicht nachgewiesen wurde.
Leider scheiterte dieser durch
Störungen durch Erholungssuchende.
2.) Im künstlich angelegten und
durch zusätzliche technische Hilfen stabilisierten Steilufer sollen Brutplätze
für höhlenbrütende Vogelarten wie Uferschwalbe und Eisvogel entstehen.
Durch die starke Zunahme des
Erholungs- und Angelbetriebes ist die Zahl der Uferschwalbenkolonien in der
Rheinebene der Region von ehemals ca. 30 auf ca. 8-10 zurückgegangen.
3.) Durch flache, vegetationsarme
kiesbeschichtete Inseln sind Brutplätze für den Flußregenpfeifer geschaffen
worden, die bereits 1981 angenommen wurden.
Gerade diese Art wird sonst in
nicht geschützten Gebieten durch Erholungssuchende sehr stark gestört, so daß
viele Brutversuche erfolglos sind.
4.) Durch die
Wasserstandsschwankungen werden mit der Schaffung von unterschiedlich tief
gelegenen Flachwasserplateaus abwechselnd Schlickflächen freigelegt, die
besonders attraktive Nahrungsflächen für übersommernde Watvögel darstellen.
Somit wird das Schutzgebiet ein
wichtiger Trittstein für rastende Zugvögel.
5.) In der Winterzeit ist die
offene Wasserfläche Überwinterungsgebiet typischer Tauch- und Schwimmenten, die
bereits 1980 die neu entstandene Wasserfläche besiedelten (30 Tafelenten, 15-20
Reiherenten, Stockenten etc.).
6.) Mit der obligatorischen
Überbesetzung und einseitigen Artenauswahl von vergleichbaren Gewässern mit
Fischen durch Sportangler finden Amphibien, Fische und Wasserinsekten kaum noch
eine natürliche ungestörte Entwicklungsmöglichkeit.
Mit dem Schutz dieser Fläche soll
sich die gesamte Unterwasserfauna in einem ausgewogenen Verhältnis an Arten und
Individuen entwickeln.
Erst nach dieser Entwicklung
können in der später freizugebenen Erholungszone im Westteil des Gewässers die
Fische „geerntet" werden, die sich von Natur aus selbst entwickelt haben.
7.) Die Formen der stillen
Erholung wie Spazierengehen, Wandern und Naturbeobachtungen sollen in den
hierfür ausgewiesenen Wegen und Einsichtsplattformen ermöglicht werden.
Die oben genannten Planungsziele
können nur erreicht werden, wenn gerade in der Neubesiedlungsphase alle
Störungen von dem Gebiet ferngehalten werden.
Der Sicherung dieses Zieles und
der Abwehr der Störungen gilt jetzt der absolute Vorrang gegenüber anderen Belangen,
so daß die einstweilige Sicherstellung als Naturschutzgebiet unumgänglich
geworden ist.
E. Frey
Bezirksstelle für Naturschutz und
Landschaftspflege Karlsruhe
Karlsruhe, den 28. April 1982